Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche zu sechs Monaten bedingt zu einer Probezeit von drei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll. Es war bereits das zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäsche vorgeworfen wurde.
Es war das bereits zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäsche vorgeworfen wird. 2013 setzte es einen Freispruch und auch im neuen Prozess bestritt der prominente Beschuldigte den Vorwurf.
„Gericht ist Gericht, Entscheidung ist Entscheidung“, so Mensdorff-Pouilly nach der Urteilsverkündung. „Ich verstehe es nicht, weil ich nichts angestellt habe.“ Er habe die Herkunft des Geldes nicht überprüft, so Mensdorff-Pouilly vor Journalisten: „Ich habe damals überhaupt nicht darüber nachgedacht“.
Mensdorff-Pouilly soll laut Strafantrag das Vermögen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS verschoben haben. Dieser soll ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Millionen Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben. Der größte Teil davon - nämlich 84 Millionen Euro - soll als „eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken“ dotiert worden sein, wie es im Strafantrag heißt.
Zwei Millionen Euro sollen unter dem Zahlungszweck „Vergütung“ auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft gelandet sein, welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zurechnet. Von dieser Summe gingen 300.000 Euro 2006 als „Darlehensrückzahlung“ an eine Gesellschaft in Budapest. Der Beschuldigte soll die Barbehebung der restlichen 1,7 Millionen Euro veranlasst und persönlich entgegengenommen haben. Wo das Geld letztlich landete, blieb bisher ungeklärt.
„Millionen sind ein Körberlgeld“
Das Geld stammt laut Mensdorff von seinem früheren Geschäftspartner, dem inzwischen verstorbenen Investor Timothy „Tim“ Landon. Geld sei „von da und dort“ gekommen. Einen großen Teil des Betrages habe er weitergegeben, berichtete der Lobbyist zu Prozessbeginn. Auch die Empfänger seien ihm nicht bekannt gewesen. Die Höhe des Betrages, so vermutete Mensdorff, sei für die handelnden Personen jedenfalls wenig aufregend gewesen. „Wenn man viele Milliarden hat, dann sind Millionen ein Körberlgeld.“
Nach dem Dafürhalten des Richters reiche die Mindeststrafe von sechs Monaten und bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren aus, „um Sie von derartigen Taten abzuhalten.“ Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte gaben keine Erklärung ab.








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