2013 freigesprochen

Lobbyist steht wieder wegen Geldwäsche vor Gericht

Gericht
12.08.2022 13:26

Der Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly muss sich ab kommendem Dienstag erneut wegen Geldwäsche am Wiener Landesgericht verantworten. Er soll Geld verschoben haben, das aus einem Verbrechen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS kam. Die Vorgänge liegen bereits 17 Jahre zurück, 2013 wurde er vom selben Vorwurf freigesprochen.

Damals war Mensdorff-Pouilly verdächtigt worden, Geld vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems verteilt zu haben, um die Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zu beeinflussen. Es ging um 12,64 Millionen Euro. Das Erstgericht in Wien war schließlich zu dem Schluss gekommen, dass Mensdorff-Pouilly zwar Gelder übernommen hätte, „aber wir wissen nicht, in welcher Funktion“. Der Lobbyist wurde daher vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hielt der Richter damals wörtlich fest.

Nun geht es wieder um Geldwäsche, ab kommendem Dienstag steht Mensdorff-Pouilly vor dem Wiener Landesgericht. Ausgangspunkt des Vorwurfs waren laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Untreue-Handlungen eines EADS-Managers, der ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Millionen Euro des Unternehmens an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben soll. 

Unklar, wo Geld gelandet ist
Davon landeten zwei Millionen Euro unter dem Zahlungszweck „Vergütung“ auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, auf die Mensdorff-Pouilly Einfluss haben soll. 300.000 Euro gingen im April 2006 als „Darlehensrückzahlung“ an eine Gesellschaft in Budapest. Die restlichen 1,7 Millionen Euro soll der Angeklagte persönlich entgegengenommen haben. Wo das Geld letztlich landete, konnte die WKStA bisher nicht klären. Er soll es an Dritte weitergegeben haben, heißt es im Strafantrag, wobei die Zwecke ebenfalls noch unklar sind.

Kaum Beweise
Der Rüstungslobbyist bestreitet die Vorwürfe. Es dürfte zudem nicht viele Beweise geben. Das Landesgericht hatte den Strafantrag ursprünglich zurückgewiesen und unter anderem mit der Verjährung des Vorfalls begründet. Das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) Wien sah das anders. Vorerst sind zwei Verhandlungstage geplant, wobei sich bereits einige Zeugen und Zeuginnen krankheits- beziehungsweise urlaubsbedingt entschuldigt haben. Dass es gleich zu einem Urteil kommt, ist daher fraglich.

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