Die Anwälte der Eltern des 13-jährigen Mädchens aus Wien, das Passanten leblos auf einem Grünstreifen aufgefunden hatten, stellten einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur über die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und das Urteil soll berichtet werden dürfen.
Es war damit zu rechnen: Am Montag haben die Familienanwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gegen die jungen Afghanen eingebracht. Der Prozess startet am 27. September im Wiener Landesgericht, das auch über den Antrag entscheidet.
Höchstpersönlicher Lebensbereich des Opfers Thema
Ihnen wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen. Da ist ein Ausschluss nichts Unübliches. Es geht um den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers, das noch dazu zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Und dadurch, so die Anwälte, besonders schutzwürdig ist. Auch den Eltern und der Schwester sei nicht zumutbar, dass die Vorkommnisse vor einem größeren Personenkreis geschildert werden, der nichts mit der Familie des Opfers zu tun hat.
Unter Drogen gesetzt und missbraucht
Leonie wurde am 26. Juni frühmorgens tot gefunden. Abgelegt auf einem Grünstreifen im 22. Bezirk. Laut Gerichtsgutachten wurde das Mädchen unter Drogen gesetzt und missbraucht. Man hatte ihr Ecstasy-Tabletten in ein Getränk gemischt, sie starb an der Suchtmittelvergiftung und erstickte. Einen der späteren Täter hatte das Mädchen via „Instagram“ kennengelernt und am Donaukanal getroffen. Er nahm sie dann mit zu sich in die Wohnung, wo die anderen Burschen dazustießen…
Es droht bis zu lebenslange Haft
Ein Angeklagter ist 23 Jahre alt, ihm droht bei einer Verurteilung durch ein Geschworenengericht lebenslange Haft, den anderen jungen Erwachsenen bedingt durch das Jugendstrafrecht maximal 20 Jahre. Sieben Verhandlungstage sind anberaumt.








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