Schneller als erwartet hat der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung zu Huseyn Salimov (13) getroffen: Laut den Höchstrichtern hat das Bundesverwaltungsgericht Fehler gemacht. Der VfGH sieht die Rechte der aserbaidschanischen Familie verletzt und hob das Erkenntnis teilweise auf. Damit gibt es neue Hoffnung auf eine Rückkehr.
Walter Windischbauer, Vize-Präsident des UTTC Salzburg, ist aus dem Häuschen: Heute, Donnerstag, hat ihn die Entscheidung des Höchstgerichtes erreicht. „Damit sind meiner Meinung nach die Weichen für die Rückkehr von Huseyn und seiner Mama gestellt. Wir schauen, dass wir sie jetzt so bald wie möglich zurückholen“. Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sind Huseyn und seine Mutter durch das von ihnen per Beschwerde angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes im „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden verletzt worden“. Die Beschwerde über die erfolgte Abschiebung muss neu geprüft werden.
Im Februar nach sechs Jahren ausgewiesen
Wie mehrfach berichtet, hat die Fremdenpolizei Huseyn und seine Mutter Mitte Februar aus dem Salzburger Zuhause gerissen. Trotz Protesten von Mitschülern und Tischtennis-Kollegen wurde die Familie zurück nach Aserbaidschan abgeschoben. Sechs Jahre hatten sie hier in Salzburg gelebt, und sich laut Windischbauer auch bestens integriert. Huseyn gilt sogar als großes Tischtennis-Talent. Tausende unterschrieben auch eine Online-Petition zur Rückkehr.
Die Abschiebung löste auch politische Reaktionen aus, sogar der Nationalrat war mit dem Fall Huseyn beschäftigt: NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper stellte eine entsprechende Anfrage an den Innenminister. Zuletzt gab es aber Rückschläge: Die Behörde lehnte den Antrag auf ein Schüler-Visum für Huseyn ab. Nun aber gibt es dank der höchstgerichtlichen Entscheidung neue Hoffnung auf eine Rückkehr der Salimovs.
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