Positive Einwirkung

Justiz im Kampf gegen häusliche Gewalt

Burgenland
06.07.2022 09:00

265 Fälle in zehn Monaten amtsbekannt: Mithilfe des Vereins Neustart werden Maßnahmen zur Prävention weiter ausgebaut.

Seit September 2021 müssen sich Beschuldigte in Fällen von Gewalt, über die ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde, verpflichtend beraten lassen. Im Burgenland sind in den vergangenen zehn Monaten 265 Zuweisungen ausgesprochen worden, 91 Prozent davon betrafen Männer.

Zuweisung in heiklen Fällen
Diese Bilanz zieht der Verein Neustart, der für die vorgeschriebene Gewaltpräventionsberatung zuständig ist. „Die Zuweisungen erfolgen in besonders heiklen Fällen“, sagt Neustart-Leiter Alexander Grohs.

Die Maßnahmen zur Vorbeugung werden weiter ausgebaut. Ab sofort können ebenso Richter die Beratungen anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen. „Eine weitere Lücke in der opferschutzorientierten Täterarbeit wurde damit geschlossen.

Alarmierung bei Gefahr
So kann auf jene, gegen die noch kein Betretungs- und Annäherungsverbot vorliegt, positiv eingewirkt werden, bevor Schlimmeres passiert“, erklärt Grohs. Die Gespräche führen erfahrene Sozialarbeiter, die bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden alarmieren.

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