Mitarbeiter des Innsbrucker Finanzamtes konnten nun einen besonders dreisten internationalen Betrugsfall aufdecken: Eine österreichische Unternehmerin soll jahrelang Rechnungen für die Überlassung eines Lkw in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro an ein ausländisches Unternehmen gestellt haben. Wie sich herausstelle, gibt es diesen Lastwagen aber gar nicht. Doch das war noch nicht alles ...
Durch eine Europol-Meldung aus Kroatien im März 2022 seien die Mitarbeiter des Innsbrucker Finanzamtes auf diesen internationalen Betrugsfall aufmerksam geworden: „Die österreichische Unternehmerin hatte von 2016 bis 2021 Rechnungen für die Überlassung eines LKW in Höhe von rund 307.000 Euro an ein kroatisches Unternehmen gestellt. Die Krux an der Geschichte? Ermittlungen ergaben, dass die Existenz des Fahrzeugs frei erfunden war. Die Betroffene erstattete schließlich Selbstanzeige“, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.
Detail machte Finanz hellhörig
Über eine sogenannte „Europol Siena Information Exchange message“ informierten Kolleginnen und Kollegen aus Kroatien die österreichischen Behörden über den Verdacht, dass das Fahrzeug frei erfunden sei. Bei einem unangemeldeten Besuch bei der Unternehmerin, die hierzulande abgabenpflichtig ist, seien zunächst sämtliche Fragen plausibel beantwortet und auch etwaige Unterlagen, wie etwa Vertrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise vorgelegt worden.
Ein Detail, das die anwesenden Mitarbeiter des Finanzamts allerdings hellhörig machte, war der Hinweis, dass das aus Kroatien angemietete Fahrzeug in Deutschland angemeldet sei.
Finanzministerium
„Ein Detail, das die anwesenden Mitarbeiter des Finanzamts allerdings hellhörig machte, war der Hinweis, dass das aus Kroatien angemietete Fahrzeug in Deutschland angemeldet sei. Eine rasche Abfrage bei der deutschen Bundespolizei und der deutschen Zulassungsdatenbank mit der übermittelten Fahrgestellnummer zeigte jedoch, dass das Fahrzeug auch hier nicht gemeldet war“, so die Ermittler.
Auch Einkommensteuer hinterzogen
Nach weiteren Befragungen sei schließlich prompt ein Geständnis der Verdächtigten erfolgt. „Die 47-jährige Frau gab zu, auch weitere Scheinrechnungen aufwandswirksam berücksichtigt zu haben. Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2020 war so Einkommensteuer von rund 254.000 Euro verkürzt und somit hinterzogen worden.“ Der Fall werde derzeit auf der Rechtsgrundlage des Finanzstrafgesetzes geprüft. Der Verdächtigen drohen nun neben Nachzahlungen auch hohe Geldstrafen.
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