107.000 Euro soll eine deutsche Pensionistin von Konten und Sparbüchern ihres Partners veruntreut haben. Diesen Vorwurf machte ihr zumindest die Staatsanwaltschaft, die zuerst das Verfahren schon eingestellt hatte. Zu einer Anklage kam es nur, weil der Sohn – mittlerweile Erwachsenenvertreter seines schwer demenzkranken Vaters — mit einem Fortführungsantrag dafür kämpfte. „Wir hatten eine sehr schöne Zeit miteinander“, erklärt die 79-jährige Angeklagte ihre Beziehung zum vermeintlichen Opfer. Den Verbleib des Geldes erklärte sie vor allem damit, dass gemeinsame Ausflüge, Unternehmungen und Restaurantbesuche Geld kosten würden. Das Geld sei stets gemeinsam vom Konto des Mannes abgehoben worden. Schwierigkeiten bereitete dem Gericht der Umstand, dass der betroffene Mann aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr vernommen werden konnte. Der Sohn konnte mit seiner Version, dass es nie eine Liebesbeziehung gab und die Frau das Geld für sich selbst benutzte, nicht überzeugen. Das Urteil: Freispruch, nicht rechtskräftig.
Markus Kobler, der Vertreter des Sohnes sagt zum Verfahrensausgang; „In solchen Verfahren hat man einfach einen Beweisnotstand – es hat schon viel Mühe gekostet, dass es überhaupt zur Anklage kam.“
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