107.000 Euro soll eine deutsche Pensionistin von Konten und Sparbüchern ihres Partners veruntreut haben. Diesen Vorwurf machte ihr zumindest die Staatsanwaltschaft, die zuerst das Verfahren schon eingestellt hatte. Zu einer Anklage kam es nur, weil der Sohn – mittlerweile Erwachsenenvertreter seines schwer demenzkranken Vaters — mit einem Fortführungsantrag dafür kämpfte. „Wir hatten eine sehr schöne Zeit miteinander“, erklärt die 79-jährige Angeklagte ihre Beziehung zum vermeintlichen Opfer. Den Verbleib des Geldes erklärte sie vor allem damit, dass gemeinsame Ausflüge, Unternehmungen und Restaurantbesuche Geld kosten würden. Das Geld sei stets gemeinsam vom Konto des Mannes abgehoben worden. Schwierigkeiten bereitete dem Gericht der Umstand, dass der betroffene Mann aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr vernommen werden konnte. Der Sohn konnte mit seiner Version, dass es nie eine Liebesbeziehung gab und die Frau das Geld für sich selbst benutzte, nicht überzeugen. Das Urteil: Freispruch, nicht rechtskräftig.
Markus Kobler, der Vertreter des Sohnes sagt zum Verfahrensausgang; „In solchen Verfahren hat man einfach einen Beweisnotstand – es hat schon viel Mühe gekostet, dass es überhaupt zur Anklage kam.“
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).