Kurioser Prozess

Ein Hodenschuss als „Dienstbeschädigung“

Kärnten
04.05.2022 08:00

Ein Klagenfurter Soldat hielt seine Dienstwaffe für ungeladen und verletzte einen Kameraden damit schwer. Seit zwei Jahren wartet der Betroffene auf eine Entschädigung. Vom Obersten Gerichtshof gibt es nun ein Zwischenurteil.

Für die Justiz ist es eine „Dienstbeschädigung“, für das 22-jährige Opfer aus Oberösterreich vermutlich eine Beeinträchtigung für das ganze Leben: Der junge Mann war als Grundwehrdiener in einer Militärkaserne in der Südsteiermark von einem Klagenfurter angeschossen und in den Oberschenkel getroffen worden.

Grob fahrlässige Körperverletzung
Der Milizsoldat (28) hatte angenommen, seine Glock sei nicht geladen gewesen, als er damit herumhantierte, zielte und abdrückte. Er traf den Kameraden in den Oberschenkel. „Ein Hoden wurde dabei zerschossen“, bestätigt Anwalt Philipp Tschernitz, der den Täter vertritt. Dieser wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafenkombination - vier Monate bedingte Haft plus 240 Tagessätze Geldbuße - verurteilt.

Doch wer haftet für die gesundheitlichen Folgen? Wer zahlt? Seit zwei Jahren wartet der Soldat auf eine Entschädigung. Jetzt gibt es ein erstes Zwischenurteil durch den Obersten Gerichtshof: Die Republik kann sich nicht abputzen. Das Heeresversorgungsgesetz gilt für Grundwehrdiener, die im Dienst eine Gesundheitsschädigung erleiden. Diese „Dienstbeschädigung“ müsse abgegolten werden.

Wie viel ein kaputter Hoden wert ist, ist noch unklar - gefordert werden rund 22.000 Euro.

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