Fall Chodorkowski

Keine Politjustiz: EU-Gerichtshof weist Klage ab

Ausland
31.05.2011 10:26
Niederlage für den schärfsten Gegner des russischen Regierungschefs Wladimir Putin: Der Kremlkritiker und Ex-Ölmagnat Michail Chodorkowski ist mit einer Klage gegen Willkürjustiz in seinem Heimatland gescheitert. Der EMGR, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, in Straßburg hat am Dienstagvormittag diesen Teil seiner Grundrechtsbeschwerde abgewiesen. Kurz zuvor hatte ein Gericht in Moskau mitgeteilt, dass es einen Antrag von Chodorkowski auf vorzeitige Haftentlassung prüfe.

Es gebe zwar den Verdacht auf einen politischen Hintergrund des Verfahrens, es fehlten aber die wasserdichten Beweise, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. Die Behörden müssten auch gegen Regierungskritiker vorgehen können. "Der politische Status garantiert keine Immunität", befanden die Richter.

Anerkannt haben die sieben EMGR-Richter aber unter anderem einstimmig, dass in mehreren Punkten das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt wurde. Dabei geht es um die Bedingungen der Untersuchungshaft Chodorkowskis und um seine Behandlung im Gerichtssaal. Das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde aus mehreren Gründen verletzt: wegen der Umstände der Festnahme des einstigen Chefs des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, wegen der Dauer seiner Untersuchungshaft und wegen Verfahrensmängeln in Verbindung mit der U-Haft.

Der Europäische Gerichtshof verurteilte die russische Regierung wegen der "erniedrigenden" Behandlung Chodorkowskis im Gerichtssaal. Die Vorführung des Kremlkritikers 2005 in einem Käfig habe ihm ein Gefühl der Unterlegenheit vermittelt, befanden die Straßburger Richter am Dienstag.

Kritik an Bedingungen in der U-Haft
Das Menschenrechtsgericht kritisierte auch die Bedingungen der Untersuchungshaft des heute 47-Jährigen. Der Chef des später zerschlagenen Ölkonzerns Yukos habe 2005 zwei Monate unter "unmenschlichen und entwürdigenden" Bedingungen verbracht. Er sei in einer weniger als vier Quadratmeter großen Zelle mit "entsetzlichen" sanitären Anlagen untergebracht gewesen.

Auch die Festnahme des Geschäftsmannes sei "unrechtmäßig" gewesen, da sie unter anderen Vorzeichen geschah, als zunächst angegeben. Chodorkowski sei als Zeuge festgenommen und schon Stunden später angeklagt worden, und zwar mit einer 35 Seiten umfassenden Anklage. "Die Geschwindigkeit, mit der die Ermittlungsbehörden handelten, lässt vermuten, dass sie auf eine solche Entwicklung vorbereitet waren", befanden die Richter.

Sie rügten auch die Länge der Untersuchungshaft, die zweimal ohne Gründe verlängert wurde. Ein Antrag auf Berufung wurde erst einen Monat und neun Tage später geprüft. Außerdem hatten die Anwälte nicht genug Zeit, die 300 Seiten lange Anklageschrift zu lesen und konnten nicht frei mit ihrem Mandanten reden. All dies verstoße gegen die Menschenrechtskonvention.

10.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt
Der Gerichtshof sprach dem inhaftierten Kremlkritiker außerdem ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Die Entscheidung ist nicht endgültig, gegen sie kann Berufung beantragt werden. Das Urteil betrifft den ersten Strafprozess gegen den 43-Jährigen, bei dem er 2005 wegen Betrugs, Veruntreuung und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Straflager verurteilt worden war. In einem zweiten Prozess war Chodorkowski Ende Dezember 2010 zu insgesamt 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Chodorkowski, der die Opposition unterstützte und als schärfster Gegner von Regierungschef Wladimir Putin gilt, wollte erreichen, dass der EGMR Russland verurteilt und ihn als Opfer politischer Willkürjustiz anerkennt. Deutschland sowie die EU und die USA hatten das Vorgehen gegen Chodorkowski immer wieder scharf kritisiert.

Menschenrechtler kritisieren Entscheidung
Die Anwälte Chodorkowskis äußerten sich einerseits zufrieden über das Urteil, das eine "beeindruckende Liste von Menschenrechtsverletzungen" anerkannt habe, reagierten aber auch enttäuscht, weil die Klage gegen russische Willkürjustiz gescheitert war. Der russische Vertreter beim Menschenrechtsgericht kündigte Berufung an.

Menschenrechtler kritisierten die Abweisung der Klage des Kremlkritikers. Der erste Moskauer Prozess gegen Chodorkowski sei "ohne jede Frage" und "ganz offensichtlich" politisch motiviert gewesen, sagte die Moskauer Chefin der Organisation Human Rights Watch HRW, Tatjana Lokschina, am Dienstag.

Moskauer Gericht prüft Haftentlassung
Kurz bevor der EGMR in Straßburg seine Entscheidung veröffentlichte, gab ein Gericht in Moskau überraschend bekannt, dass es den Antrag Chodorkowskis auf vorzeitige Haftentlassung prüfe. Dessen Bitte sei eingegangen und werde untersucht, sagte die Sprecherin des Moskauer Stadtgerichts, Anna Ussajewa, nach Angaben der Agentur Interfax.

Er habe mehr als die Hälfte seiner insgesamt 13-jährigen Straflagerhaft verbüßt und bitte deshalb um Entlassung, hieß es in dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Schreiben Chodorkowskis. Russlands berühmtester Häftling betonte, dass er seine Schuld in den insgesamt zwei Moskauer Prozessen wegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Öldiebstahls nicht anerkenne.

Kein Gnadengesuch beim Präsidenten
Die Anwälte des Ex-Chefs des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos unterstrichen, dass es sich bei Chodorkowskis Antrag nicht um ein Gnadengesuch beim Präsidenten handle. Die Menschenrechtlerin Ljudmila Alexejewa äußerte sich skeptisch zu den Aussichten einer vorzeitigen Haftentlassung. "Das wäre wunderbar. Aber es ist doch unwahrscheinlich, dass der Antrag bewilligt wird", sagte Alexejewa. Chodorkowski war bereits 2008 mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.

In der Causa scheinen übrigens auch Präsident Dmitri Medwedew und Ministerpräsident Putin nicht einer Meinung zu sein. Während Putin im vergangenen Jahr sagte, der "Dieb" müsse im Gefängnis bleiben, sieht Medwedew in einer Freilassung kein Problem für die Gesellschaft.

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