Finanzler verurteilt

Geldstrafe wegen illegaler Recherche nach Wohnadressen

Wien
19.05.2011 16:32
Einen Wiener Finanzbeamten ist es teuer zu stehen gekommen, dass er die Adresse von Verwandten, die er zu seiner Hochzeit einladen wollte, verbotenerweise im Zentralen Melderegister nachschlug. Die Recherche flog auf, der 50-Jährige wurde wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht gestellt und am Donnerstag im Straflandesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 18.000 Euro (360 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt.

Der Beamte legte dagegen Berufung ein. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss er wohl auch mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) hatte gegen den Steuerprüfer umfangreiche Erhebungen getätigt. Am Ende blieben insgesamt sechs Abfragen im Melderegister übrig, die als Missbrauch der Amtsgewalt gewertet wurden, da bei diesen zweifelsfrei kein dienstliches Interesse gegeben war und die private Nutzung des Registers dem Beamten in einem Erlass untersagt war.

Adressen für Hochzeitseinladungen recherchiert
Der 50-Jährige erklärte vor Gericht, er habe den Erlass nicht im Detail gekannt und sei sich vor allem der strafrechtlichen Konsequenzen nicht bewusst gewesen. Unter anderem hatte er die Anschriften eines Cousins und einer Cousine recherchiert, die er zu seiner Hochzeit im Mai 2009 einladen wollte: "Ich hätte gern gehabt, dass die vielleicht kommen. Ich hab' keine Ahnung gehabt, wo die wohnen. Ich hab' seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihnen gehabt."

Abfragen tätigte der Mann auch, um Einladungen zu einem Gartenfest verschicken zu können und sich vom Neffen eines langjährigen Freundes ein dafür benötigtes Party-Zelt zu besorgen. Zu guter Letzt tippte er in den Computer aus purer Neugierde auch den Namen eines Kollegen von einem anderen Finanzamt ein, von dem er gehört hatte, dass jener am Arbeitsplatz an einem Herzinfarkt verstorben war.

Fehlverhalten wegen "Unüberlegtheit und Bequemlichkeit"
"Das alles war dumm. Ich hab' auf die Schnelligkeit keine andere Möglichkeit gesehen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Sein Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant seit 27 Jahren bei der Finanz sei, mit seiner Prüftätigkeit der Republik jährlich bis zu drei Millionen Euro "einspiele", sich bisher nie etwas zu Schulden habe kommen lassen und sich zu den inkriminierten Abfragen "aus Unüberlegtheit und Bequemlichkeit" hinreißen habe lassen.

18.000 Euro Strafe für eine Ersparnis von 24 Euro
Das alles nützte nichts. Richterin Sonja Weis verhängte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Hätte der Beamte den Amtsweg eingehalten und die für eine rechtmäßige Recherche erforderlichen Gebühren entrichtet, wären dafür übrigens vier Euro pro Abfrage fällig geworden. Der 50-Jährige hatte sich also ganze 24 Euro "erspart".

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