Prozess in St. Pölten

Für den Lokalbesuch PCR-Testzertifikate gefälscht

Wegen Datenfälschung in zumindest 40 Fällen wurde eine 23-Jährige jetzt am Landesgericht St. Pölten zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Sie hatte PCR-Zertifikate gefälscht und per Handy verschickt. Vom Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde sie freigesprochen.
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War es jugendlicher Leichtsinn, oder doch eine abgeklärte Aktion einer Corona-Leugnerin, bei der mehrere Menschen willkürlich und vorsätzlich durch eine mögliche Coronainfektion in Gefahr gebracht wurden? Mindestens 40 Mal soll eine 23-Jährige von Juni bis Oktober vergangenen Jahres vorwiegend in Tulln elektronische PCR-Testzertifikate für sich selbst, aber auch für Freunde und deren Bekannte gefälscht haben. Mittels Bildbearbeitungsprogramm wurden die jeweiligen Daten verändert und anschließend über WhatsApp an die betreffenden Personen verschickt. Wenn für den abendlichen Lokalbesuch ein PCR-Testnachweis vonnöten war, gab es kurzerhand einen gefälschten.

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Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Ich habe nicht an Corona geglaubt, bis ich es selbst hatte und es mir sehr schlecht ging.

Angeklagte beim Prozess in St. Pölten

Gültiges PCR-Testergebnis sei oft zu spät gekommen
„Ich habe einfach nicht darüber nachgedacht“, beteuert die junge Frau vor Gericht. Einige Male hätte sie sich auch selbst mittels gefälschtem Zertifikats Zutritt zu Lokalen verschafft. In den meisten Fällen habe sie auch den Gesundheitszustand der „Belieferten“ überprüft. Glück für die Angeklagte: Niemand sei nachweislich durch ihr Handeln an Corona erkrankt.

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