
Weil sie das Tragen von FFP2-Masken und die Aufsicht von Nasenbohrer-Tests bei Schülern verweigert hatte, wurde eine junge AHS-Lehrerin, wie berichtet, im Vorjahr entlassen. Gegen diesen Schritt der Bildungsdirektion hatte die Akademikerin, die erst wenige Monate im Dienst war, geklagt und ihre Wiedereinstellung mit allen Vorzügen gefordert - vergeblich.
Richterin Daniela Bliem, die ihr zuvor dringend zu einem Vergleich geraten hatte, wies die Klage der Frau klar ab. Doch diese gibt nicht auf. Wie das Landesgericht bestätigt, wurde im Arbeitsprozess von ihr bereits eine Berufung eingebracht, damit entscheidet auch hier das Oberlandesgericht Graz.
Es ist nicht das einzige, aber erste Corona-Verfahren, das durch die Instanzen geht - möglicherweise bis zum Obersten Gerichtshof. Auch impf- und coronakritische Schulärzte wurden vor kurzem in Wien und Kärnten gekündigt und haben angekündigt, ihre Entlassungen anzufechten.
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