Spannung verspricht ein Urteil, das von Klagenfurt aus wohl ebenfalls bis zu den Höchstrichtern wandern und damit Schule machen wird: Wie mehrfach berichtet, bekämpft ja eine junge Kärntner AHS-Lehrerin ihren Rauswurf, nachdem sie sich im vergangenen Wintersemester beharrlich geweigert hatte, FFP2-Maske zu tragen und Schüler bei den Corona-Selbsttests zu beaufsichtigen. A
Weil sie sowohl Masken als auch Tests verweigerte, wurde die AHS-Jungleherin fristlos entlassen und als „Gefahr für die Gesellschaft“ eingestuft. Ihr Fall zeigt die Starre des Bildungssystems auf und wie schwierig es ist, Pädagogen trotz schwerwiegender Vorwürfe loszuwerden.
Auch beim Prozess gab die Pädagogin diskussionswürdige Covid-Ansichten zum Besten. Richterin Daniela Bliems Entscheidung liegt laut Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl zwar noch nicht vor, bisherige Corona-Urteile in anderen Fällen waren aber eindeutig: So wurden „Fristlose“, die aufgrund von Verstößen gegen die Pandemie-Auflagen gesetzt wurden, rechtskräftig bestätigt.
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