Pendlerpauschale

AK warnt vor Steuernachteilen beim Jobticket

Österreich
07.02.2022 13:35

Wer umweltfreundlich zur Arbeit pendeln und dafür ein vom Arbeitgeber (voll oder teilweise) finanziertes Klimaticket, ein sogenanntes Jobticket, in Anspruch nehmen will, sollte genau nachrechnen, ob dadurch nicht ein finanzieller Nachteil entsteht. Denn bei einem Jobticket gibt es für den Arbeitnehmer keine Pendlerpauschale, diese würde jedoch vor allem bei weiteren Arbeitswegen teils höher ausfallen als ein monatlicher Zuschuss vom Arbeitgeber.

„Wenn mir der Arbeitgeber zu meinem Klimaticket zum Beispiel 30 Euro im Monat dazu zahlt, dann ist das ein Jobticket und somit entfällt der Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendler-Euro,“ so AK-Steuerexpertin Dominique Feigl im Ö1-Morgenjournal des ORF-Radio. Vor allem bei Teilkostenzuschüssen und bei langen Wegstrecken könne so ein finanzieller Nachteil entstehen.

Als Beispiel führt die AK eine Arbeitnehmerin aus dem Waldviertel an, die dreimal pro Woche rund 83 Kilometer zu ihrem Arbeitsort nach Wien pendelt. Bisher zahlte die Arbeitgeberin die Jahreskarte der Wiener Linien, die übrigen Kosten übernahm die Arbeitnehmerin selbst und machte dafür das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zur Wiener Stadtgrenze geltend.

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Wenn mir der Arbeitgeber zu meinem Klimaticket zum Beispiel 30 Euro im Monat dazu zahlt, dann ist das ein Jobticket und somit entfällt der Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendler-Euro.

AK-Steuerexpertin Dominique Feigl

Mit dem Umstieg auf ein Jobticket übernimmt die Arbeitgeberin weiterhin die Kosten in Höhe der Wiener Linien Karte und nimmt das Klimaticket zum Lohnkonto. Damit verliert die Arbeitnehmerin jedoch ihren Anspruch auf das Pendlerpauschale, weil das Klimaticket den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Gänze umfasst. Besser wäre es für die Arbeitnehmerin, wenn der Kostenersatz monatlich steuerpflichtig abgerechnet würde oder sie überhaupt auf den Zuschuss verzichtet und stattdessen das Pendlerpauschale für die gesamte Strecke in Anspruch nimmt.

„Prinzipiell, so die Ansicht der AK, sollte klimafreundliches Verhalten steuerlich nicht bestraft werden.“ Die AK fordert deshalb, dass Betroffenen die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt wird.

Aliquotierung der Pendlerpauschale aussetzen
Weiters plädiert die AK dafür, die Aliquotierung der Pendlerpauschale auch weiterhin auszusetzen. „Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es jetzt diese Sonderregelung rückwirkend mit 1. Jänner 22 auch gäbe. Solange, bis es halt wieder möglich ist, uneingeschränkt an den Arbeitsplatz zu kommen.“

Normalerweise haben nur jene Personen Anspruch auf das volle Pauschale, die mindestens zehn Tage im Monat pendeln. Darunter hat man lediglich einen Teilanspruch auf das Pendlerpauschale.  Das Pendlerpauschale ist nicht die einzige Ungereimtheit im Zusammenhang mit dem Klimaticket, auch Radfahrer müssen sehr genau auf die Konditionen der einzelnen Anbieter des Tickets achten. Denn momentan ist es nicht generell möglich, sein Fahrrad kostenlos mit dem österreichweiten Klimaticket (Klimaticket-Ö) zu transportieren.

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