Causa Eurofighter

Geldwäsche: Mensdorff-Pouilly im April vor Gericht

Österreich
14.01.2022 22:18

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Strafantrag gegen den Rüstungslobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly eingebracht. Es geht um den Vorwurf der Geldwäsche. Der Verhandlungstermin am Straflandesgericht Wien ist für den 5. April angesetzt, bestätigte das Gericht am Freitagabend auf Anfrage.

Laut dem „Standard“ geht es gemäß dem Strafantrag aus dem Juni 2021 um zwei Millionen Euro, die aus Untreuehandlungen eines deutschen EADS-Managers stammend in der Sphäre Mensdorff-Pouillys gelandet sein sollen. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, schreibt das Blatt mit Verweis auf die Anwälte des Rüstungslobbyisten.

Strafantrag wegen Geldwäscherei eingebracht
Seitens der WKStA hieß es auf APA-Anfrage dazu in einem schriftlichen Statement, die Staatsanwaltschaft habe - nach Übernahme des Eurofighter Verfahrenskomplexes von der Staatsanwaltschaft Wien im Jahr 2019 - nunmehr beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Strafantrag gegen „eine Person“ wegen des Verbrechens der Geldwäscherei eingebracht.

Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministeriums in Übereinstimmung mit dem „Weisungsrat“.

Der Geldwäscheverdacht beruhe darauf, „dass der angeklagte Rüstungslobbyist Vermögensbestandteile in Höhe von zwei Millionen Euro“ mittels Scheinvertrag auf das Konto einer Gesellschaft weiterüberweisen habe lassen, die in seinem Einflussbereich gestanden sei. Die Gelder habe er von dort „großteils durch Dritte in bar zum Zwecke der Übergabe an unbekannt gebliebene Empfänger“ entnehmen lassen. Außerdem habe er veranlasst, dass Gelder auf das Konto „einer weiteren ihm zurechenbaren Gesellschaft“ überwiesen wurden, „um die Gelder zu verbergen oder ihre Herkunft zu verschleiern“.

Die Mittel sollen aus „Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen“ und durch „Scheinverträge“ von der EADS Deutschland GmbH über die Vector Aerospace LLP „an eine weitere nachgelagerte Gesellschaft“ überwiesen worden sein, so die Pressemitteilung der WKStA.

Stand in Eurofighter-Causa schon 2013 vor Gericht
Mensdorff-Pouilly stand rund um die Causa Eurofighter schon 2013 vor Gericht. Damals ging es um Falschaussage, Beweismittelfälschung und Geldwäsche. Von den Vorwürfen Falschaussage und Geldwäsche wurde er im Jänner 2013 freigesprochen. Mensdorff-Pouilly war damals vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Mio. Euro erhalten und das Vermögen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen.

Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, „aber wir wissen nicht, in welcher Funktion“. „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug“, hielt der Erstrichter damals wörtlich fest.

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