Bei vollem Gehalt

NRW: Lehrerin seit 16 Jahren im Krankenstand

Ausland
22.08.2025 08:15

Seit 2009 ging eine Pädagogin aus Duisburg ihrer Arbeit als Lehrerin nicht nach – und kassierte dabei trotzdem ihr volles Gehalt. Jetzt urteilte das Oberste Gericht: Die Frau muss zum Amtsarzt und sich dort einer Untersuchung stellen.

Schon seit 16 Jahren stand sie nicht mehr vor einer Schulklasse. Der Grund dafür sind psychische Probleme. Jahr für Jahr verlängerte sie ihren Krankenstand, das Land Nordrhein-Westfalen überwies ihr trotzdem weiterhin ihr volles Gehalt. Möglich machte das ihre Verbeamtung: Anders als bei normalen Angestellten bekommen Beamte bei längerer Krankheit weiterhin unbefristet ihre volle Bezahlung, schreibt die „Bild“. Die Studienrätin verdiente laut Besoldungstabelle zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat.

Pädagogin will nicht zum Amtsarzt
All die Jahre erteilte das Land NRW keine Anordnung, zum Amtsarzt zu gehen. Erst im April 2025 ordnete ihr Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung an, die auch eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung umfassen sollte. Dagegen wehrte sich die Frau mit der Begründung, die Untersuchungsanordnung sei nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehbar.

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Das ist ein völlig unterirdisches Verhalten.

Andreas Bartsch, Präsident des NRW-Lehrerverbands

Lehrer-Kollegen empört
Andreas Bartsch, der Vorsitzende des NRW-Lehrerverbands, zeigte sich empört über die Aktion der Lehrerin und meint, ihr Verhalten sei ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. „So etwas habe ich in meiner ganzen Berufslaufbahn noch nicht erlebt. Das ist ein völlig unterirdisches Verhalten.“ Ganz besonders regt ihn auf, dass ihre Krankschreibung mehr Arbeit für Andere verursache. Denn: „Der Rektor der Schule kann die Stelle der krankgeschriebenen Lehrerin in der Regel nicht als volle Stelle nachbesetzen. Das heißt, dass die ausgefallene Arbeit an den Kolleginnen und Kollegen hängen bleibt.“

Klage nicht gültig
Die Beschwerde der Frau blieb für sie ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, denn Dienstherr und Allgemeinheit hätten „ein berechtigtes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind, aber auch daran, dass Beamte, die dienstfähig sind, ihren Dienst auch tatsächlich versehen und nicht ohne Dienstleistung voll alimentiert werden.“

Aus diesem Grund muss die Lehrerin nun zum Amtsarzt – ob sie will, oder nicht. Dieser wird überprüfen, ob sie wirklich dienstunfähig ist. Das würde bedeuten, dass sie in Zukunft nur mehr eine Pension erhält, die geringer ausfällt als ihr Gehalt.

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