Wie Ischgl & St. Anton

Maskenpflicht im Freien ab Freitag in Kitzbühel

Tirol
13.01.2022 20:00

Mit Freitag (14. Jänner) 0 Uhr tritt jetzt auch im Tiroler Kitzbühel in der Innenstadt eine generelle Maskenpflicht im Freien in Kraft. Eine entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft wurde kundgemacht. Die Verordnung gilt bis 23. Jänner, also sind von der Maskenpflicht auch die Ski-Hahnenkammrennen mit 1000 Zuschauern betroffen. 

Zusätzlich zu den Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, im Rahmen derer die FFP2-Maskenpflicht bereits ausgeweitet wurde, gibt es nun auch im Bezirk Kitzbühel im Gemeindegebiet des Bezirkshauptortes Kitzbühel eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten jeweils von 10 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.

Gesamte Innenstadt betroffen
Dies wurde Donnerstag vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel verordnet und betrifft die Kitzbüheler Innenstadt - konkret sind der Straßenzug Vorderstadt beginnend ab Hausnummer 3, der gesamte Straßenzug Hinterstadt und der gesamte Straßenzug Rathausplatz von der FFP2-Maskenpflicht umfasst.

Gültigkeit bis Ende Hahnenkammrennen
Die bereits kundgemachte Verordnung tritt mit Freitag, 14. Jänner, in Kraft. In Anlehnung an die sechste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt sie mit Ablauf des 23. Jänners 2022 außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt werden, hieß es am Mittwoch vonseiten des Landes. 

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