Verordnung skurril

Schreibfehler: Gute Nachrichten für Häuslbauer

Politik
13.01.2022 06:00

Aus nachvollziehbaren Gründen sind Corona-Regeln im Handel, von Lockdowns bis hin zu 2G-Kontrollen, nicht für alle gleich. Doch wegen eines Fehlers scheint laut NEOS auch der Sanitärhandel - sprich: Badezimmer, Klo & Co. - statt des Sanitätshandels privilegiert.

Flüchtigkeitsfehler sind in Gesetzen ja nicht unüblich, Türkis-Grün trägt einen skurrilen jedoch schon einige Zeit in den eigenen Corona-Verordnungen mit sich herum. So findet sich in Paragraf sechs der aktuellen Regeln eine Ausnahme für 2G-Kontrollen in Geschäften für „den Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln“.

Erleichterungen für Klo-Verkäufer
Gemeint dürften damit etwa Geschäfte für Mullbinden oder Verbandszeug sein. Nur: Das wären – auch laut Duden – eigentlich „Sanitätsartikel“. „Sanitär“, wie es in der Verordnung heißt, bezieht sich laut Duden hingegen auf Toiletten, Waschräume und dergleichen mehr.

Zitat Icon

Das Gesundheitsressort kennt offenbar den Unterschied zwischen Sanitär- und Sanitätshandel nicht. Es herrscht Unfähigkeit auf mehreren Ebenen.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker

Auch NEOS-Mann Gerald Loacker sieht das so - daher wies er das Gesundheitsressort schon mehrmals auf die falschen Ausnahmen hin, die theoretisch auch im Lockdown galten. Jedoch ohne Erfolg: „Ich habe das jetzt zum vierten Mal vorgebracht. Aber man kennt im Gesundheitsressort offenbar den Unterschied nicht.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele