EuGH greift durch
Paukenschlag: Abschiebungen werden nun schwieriger
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren erhöht. Abschiebungen werden in Zukunft also schwieriger.
Die EU-Mitgliedstaaten können in Zukunft nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied der EuGH in Luxemburg.
Jedes EU-Land legt sichere Herkunftsländer selbst fest
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt und in der EU einen Asylantrag stellt, kann schneller abgelehnt werden. EU-Länder können selbst bestimmen, welche Staaten sie als sicher ansehen. Der EuGH legt in seinem Urteil nun fest, dass diese Einschätzung aber überprüfbar sein muss.
Außerdem dürfen dem Urteil nach Mitgliedstaaten – zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung – einen Drittstaat nicht als „sicheren“ Herkunftsstaat bestimmen, wenn bestimmte Personengruppen, etwa homosexuelle Menschen, dort nicht sicher sind.
Italiens „Albanien-Modell“ als Auslöser
In dem aktuellen Verfahren ging es um Italiens „Albanien-Modell“. Demnach sollen Asylanträge von Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden und aus Staaten auf der Liste kommen, in einem schnelleren Verfahren geprüft werden – und zwar in Zentren in Albanien. Die Meloni-Regierung in Rom will durch dieses Vorgehen weniger Menschen die Einreise nach Italien ermöglichen und die Zahl der Asylsuchenden in Italien begrenzen.
Sichere Herkunftsländer
In Österreich gelten Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, die Mongolei, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea und Uruguay als sichere Herkunftsstaaten für Asylsuchende.
Zwei Menschen aus Bangladesch zogen vor Gericht
Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht. Sie beanstandeten die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht. Das EU-Urteil macht jetzt deutlich: So einfach wird es mit der Liste sicherer Herkunftsländer nicht ...
Wegweisendes Urteil auch für Österreich?
Das Urteil kann auch für Österreich wegweisend sein. Denn auch bei uns gibt es eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedern 18 weitere Staaten – darunter etwa Albanien, Ghana oder Tunesien.
Ab Mitte 2026 sollen Abschieberegeln flexibler werden
Aus Brüssel hört man jedoch, dass es ab Sommer 2026 Regeln für alle EU-Länder geben wird, die flexible Abschiebungen ermöglichen sollen. Und zwar handelt es sich um den EU-Migrations- und Asylpakt. Dieser wurde in Brüssel bereits ratifiziert, jedes EU-Land muss diesen Pakt aber noch gesondert verordnen. Dazu muss u.a. eine (aktualisierte) nationale Liste mit sicheren Herkunftsländern nach Brüssel geschickt werden.
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