Weg bleibt erhalten

Oberster Gerichtshof urteilt im Streit um Weg

Kärnten
12.01.2022 19:00

Neue Entscheidung nach Streit zwischen Grundstücksbesitzer und Wanderern in Feldkirchen: Wenn Weg Jahrzehnte lang genützt werden durfte, kann er nicht so einfach für Öffentlichkeit gesperrt werden.

Mit Ketten, Absperrbändern, Zäunen, Ablagerungen – immer wieder versuchen Grundstücksbesitzer in Kärnten, Wanderer und Sportler vom Benutzen ihrer Wege abzuhalten. Dass das nicht so einfach geht, zeigt allerdings ein Zivilprozess aus dem Bezirk Feldkirchen: Seit rund 60 Jahren gibt es hier in einem Wald einen beliebten Wanderweg, der zwischen öffentlichem Gut und Privatbesitz liegt.

Durchgang plötzlich gesperrt
2011 wollte der Eigentümer den Durchgang plötzlich mit einer Kette verhindern; da durch die vielen Spaziergänger aber ein natürlicher Steig ausgetreten worden war, ging es eben neben der Kette vorbei. Einige Jahre später wurde der Grundbesitzer grantiger und schichtete Holz und Gras als Sperre auf. Auch entfernte er die Wander- und Hinweisschilder der Gemeinde, die unter anderem zu Gasthäusern und einer Ausflugsanhöhe führten.

Urteil vom OGH
Die Gemeinde klagte und forderte eine Entscheidung, wann ein so genanntes Servitutsrecht, im konkreten Fall eben die Wegebenützung, ersessen ist. Die Richter sowohl in Klagenfurt als auch beim OGH Wien urteilten klar: „Durch die ununterbrochene und unbeanstandete Nutzung des Weges über mehr als 40 Jahre zum Wandern sei die Dienstbarkeit ersessen worden. Das Anbringen der Eisenkette habe das Wandern nicht verhindert.“ Zudem sei der Durchgang „zum Wohle vieler“.

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