Zu einem Vorfall mit einem verletzten Kind ist es - wie berichtet - vor Kurzem im Kindergarten Großhöflein im Burgenland gekommen. Die Freie Liste Großhöflein (FLG) hat nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Außerdem weist die Liste Vorwürfe zurück, wonach sie für Abgänge in der Einrichtung verantwortlich sein soll.
Zu dem Vorfall war es Mitte November im Beisein einer Pädagogin gekommen. Das Mädchen stürzte und erlitt dabei eine Schädelprellung. Es handelt sich um dasselbe Kind, das sich im März mit einem Mittel verätzt hatte.
Anzeige eingebracht
In der Sache hat die FLG mit Einverständnis der Mutter eine Sachverhaltsdarstellung samt Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Verletzung der Aufsichtspflicht bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die FLG weist weiters aufs Schärfste zurück, an der darauf folgenden Kündigung der Kindergartenleiterin mitschuldig zu sein. Man habe der Leiterin immer volle Unterstützung angeboten, es habe auch niemals Anfeindungen gegeben.
Gemeinde sieht keine Verfehlung
Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ) betont erneut, dass die Angestellte bei dem Vorfall nichts falsch gemacht habe, es sei auch zu keiner Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen.
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