Es waren keine Designer-Taschen oder andere Luxusartikel, die eine in Tirol lebende Russin (23) im Internet bestellte - es war Babynahrung. Weil sie die gelieferte Ware aber nicht zahlen konnte und teilweise auch unter falschem Namen einkaufte, landete die junge Mutter kurz vor der Geburt ihres zweiten Kindes vor Gericht.
Der Vater ihres ersten Babys wurde abgeschoben. Wer der Erzeuger ihres zweiten Kindes ist, das in Kürze das Licht der Welt erblicken wird, weiß sie (noch) nicht. Und einen Job hatte die 23-Jährige, die von der Mindestsicherung und dem Kindergeld lebt, auch noch keinen.
Ich schäme mich für das, was ich getan habe.
Die Angeklagte
Selbst bei Polizei angezeigt
Ihre finanziell äußerst prekäre Situation trieb die alleinerziehende Mutter in die Kriminalität. „Ich schäme mich für das, was ich getan habe“, zeigte die Russin Reue. Sie selbst war es, die die Reißleine zog und sich bei der Polizei anzeigte.
Im Internet hatte die Frau bei mehreren Händlern Babynahrung bestellt. „Es wurde immer mehr und irgendwann ist es sich dann einfach nicht mehr ausgegangen“, meinte die Angeklagte. Weil sie wohl bereits wusste, dass sie die Artikel nicht bezahlen kann, verwendete die 23-Jährige bei einigen Bestellungen auch nicht ihren richtigen Namen. Auf diese Weise entstand ein Schaden von mehr als 2000 Euro.
Ins Gefängnis muss die schwangere Frau nicht. Richter Norbert Hofer verhängte wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs acht Monate bedingte Haft. Die Russin nahm das Urteil sofort an.
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