Drei Jugendliche aus dem Tiroler Oberland waren am Mittwoch in den Schwurgerichtssaal geladen worden. Vorgeworfen wurde ihnen nämlich, gemeinsam 500 Euro Falschgeld im Darknet bestellt zu haben. Adressiert hatten sie das Packerl an ein Mädchen, das sie kaum kannten. Geöffnet hat es aber dessen Mutter.
Dass sie früher befreundet gewesen waren und heute verfeindet sind, war das Einzige, worauf sich die drei Angeklagten einigten. Laut dem erstangeklagten 17-Jährigen hätten sie zusammen zehn falsche 50er bestellt. Nachdem der Erstangeklagte beim Bestellen von 25 Gramm Cannabis schon erwischt worden war und damals laut eigenen Angaben seine Freunde gedeckt hatte, sei klar gewesen: Diesmal sollte das Paket an eine externe Person adressiert werden.
Ich hab damit gerechnet, dass ich sie wieder decken werde, weil sie meine Freunde sind.
Einer der Angeklagten
Ehemalige Freunde verpfiffen
Die Wahl fiel auf ein fremdes Mädchen, mit dem online Kontakt aufgenommen wurde. Doch sie hatten die Rechnung ohne dessen Mutter gemacht: Sie öffnete das Packerl. Zunächst wurde der Erstangeklagte gefasst. „Ich hab damit gerechnet, dass ich sie wieder decken werde, weil sie meine Freunde sind“, sagte er vor Gericht. Als sie ihn jedoch bedrängt hätten, nicht gegen sie auszusagen, habe er dann aber doch gemerkt: „Das sind nicht meine Freunde.“ Deshalb habe er sie dann verpfiffen.
Strafe vorbehalten
Die anderen 17-Jährigen stritten alles ab. Ihr ehemaliger Freund wolle sie in eine Straftat hineinziehen, weil sie ihm die Freundschaft gekündigt hätten. Die Drei wurden schuldig gesprochen, die Strafe vorbehalten. Falls sie sich gut verhalten, bleibt es dabei und es wird nachträglich keine Strafe mehr festgesetzt.
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