20.09.2021 14:00 |

„Krone“-Ombudsfrau

Erlebnisgutschein sollte nur drei Jahre gelten

Beim Aufräumen fand ein Leser aus der Steiermark einen Erlebnisgutschein für eine Rallye-Fahrt, den seine Tochter geschenkt bekommen hatte. Da die Gültigkeit von drei Jahren bereits abgelaufen war, bat man um eine Verlängerung. Die wurde zunächst aber abgelehnt.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Den Gutschein, der die Fahrt in einem 335 PS starken Rallye-Auto ermöglicht, hatte die Tochter von Peter G. nicht innerhalb der Gültigkeit eingelöst. Der Steirer bat in weiterer Folge das Unternehmen, von dem der Gutschein stammt, um Verlängerung. Weil eine solche unter Verweis auf die dreijährige Gültigkeit abgelehnt wurde, schrieb Herr G. uns.

Die Ombudsfrau wandte sich an die Jochen Schweizer mydays Group und verwies auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, dass auch Erlebnisgutscheine 30 Jahre lang gültig sein müssen. Laut Unternehmen wurde die Verlängerung leider wegen eines „internen menschlichen Fehlers“ verweigert. Der Gutschein wurde nun sofort verlängert.

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).