„Verfassungswidrig“

Abtreibungsgesetz: US-Regierung verklagt Texas

Ausland
10.09.2021 08:41

Die US-Regierung hat den Bundesstaat Texas im Streit um dessen neues und sehr strenges Abtreibungsrecht verklagt. Das Gesetz ist laut Justizminister Merrick Garland „eindeutig verfassungswidrig“. Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verbietet einen Schwangerschaftsabbruch etwa ab der sechsten Woche.

Das strengste Abtreibungsgesetz der USA war zu Monatsbeginn in Texas in Kraft getreten. Es verbietet Abtreibungen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festgestellt werden kann. Das ist etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall, wenn viele Frauen noch gar nicht wissen, dass sie schwanger sind. Selbst im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor.

Wirbel um „Kopfgeldjäger“
Für Empörung sorgt auch, dass nicht die texanischen Behörden die neuen Regelungen durchsetzen sollen, sondern Privatleute. Bürger werden ermutigt jene zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einer Abtreibung nach der sechsten Woche geholfen zu haben. Das könnte beispielsweise Abtreibungskliniken oder deren Mitarbeiter treffen, aber auch Verwandte von Schwangeren oder einen Taxi-Fahrer, der die Frau zur Klinik bringt. Die Kläger erhalten im Falle einer Verurteilung 10.000 Dollar. Justizminister Garland sprach in diesem Zusammenhang von „Kopfgeldjägern“.

Präsident Joe Biden kritisierte das texanische Gesetz vergangene Woche scharf und kündigte an, seine Regierung werde entschieden dagegen vorgehen. Die Organisation Planned Parenthood, die Abtreibungskliniken betreibt, dankte Biden am Donnerstag dafür, die „ganze Macht der Bundesregierung einzusetzen, um Texaner vor diesem gefährlichen und ungerechten Gesetz zu schützen“.

Der Justizminister verwies in einer Stellungnahme am Donnerstag auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1973, das Abtreibungen legalisiert. Abtreibungsgegner hoffen, dass der Supreme Court das Urteil im Fall „Roe vs. Wade“ kippen könnte. Das Höchstgericht hatte vergangene Woche einen Eilantrag gegen das Gesetz abgelehnt. Der Supreme Court führte dabei aber keine inhaltlichen, sondern prozedurale Gründe an.

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