Keine Falschaussage

Freispruch für Mayr-Melnhof!

Salzburg
02.09.2021 22:00
Die Dauerfehde um die Gatterjagd in der Antheringer Au sorgte für einen weiteren Strafprozess am Salzburger Landesgericht. Laut Anklage soll der Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof in einem Vorprozess vor dem Landesverwaltungsgericht gelogen haben. Das Ergebnis: Ein Freispruch, wenn auch nicht rechtskräftig.

Seit Jahren sorgt das Jagdgatter in Anthering (Flachgau) für Reibereien zwischen dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) und Max Mayr-Melnhof. Letzterer ist nicht nur Besitzer des Wildschweingeheges, sondern auch Chef der Salzburger Jägerschaft. Bei einer Jagd im Herbst 2017 kam es offenbar zu diversen Vorfällen, darunter auch körperliche Auseinandersetzungen mit den Tierschutz-Aktivisten. Die Folge: Eine Welle von Anschuldigungen, ein Anzeigenhagel und mehrere Prozesse.

Am Donnerstag ging es vor Richter Peter Egger um die Frage, ob Mayr-Melnhof im Zuge einer Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht im April 2018 bewusst die Unwahrheit gesagt hat. In der Frage, ob ein Tierschützer den Zaun des Gatters übersteigen wollte, verwickelte er sich damals nämlich in Widersprüche.

Aussage nicht schlüssig – aber menschlich nachvollziehbar
Der Richter gab allerdings zu bedenken, dass kleinere Abweichungen in der fünfstündigen Vernehmung vor dem Verwaltungsrichter nicht zwingend auf eine vorsätzliche Falschaussage schließen lassen würden. Die menschliche Wahrnehmung sei nämlich subjektiv.

Mayr-Melnhof wurde vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen, da das Gericht seine Schuld nicht als erwiesen ansah. Verteidiger Maximilian Schaffgotsch zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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