Urteil bestätigt

USA: Bayer verliert weiteres Glyphosat-Verfahren

Ausland
10.08.2021 09:43

Auch im dritten US-Berufungsverfahren hat der deutsche Chemie- und Pharmariese Bayer wegen möglicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Niederlage kassiert. Am Montag bestätigte das zuständige Gericht in San Francisco (Kalifornien) ein Urteil, wonach das börsennotierte Unternehmen für Krebserkrankungen der Kläger Alberta und Alva Pilliod haften muss.

Eine Geschworenenjury hatte den Konzern 2019 zunächst zu Schadenersatz- und Strafzahlungen von rund zwei Milliarden Dollar (in etwa 1,7 Mrd. Euro) an das Ehepaar verurteilt. Später war der Betrag auf 86,7 Millionen Dollar (knapp 74 Mio. Euro) reduziert worden.

Ein Sprecher von Bayer sagte, dass das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts respektiere, damit aber nicht einverstanden sei. Das Urteil sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt. Der Konzern sondiere seine Optionen für eine erneute Überprüfung des Falls.

Konzern möchte Klagen mit Vergleich beilegen
Bayer hatte sich diesen und viele andere Rechtskonflikte 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar (rund 51 Mrd. Euro) teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto ins Haus geholt. Bayer ist in den USA mit zahlreichen weiteren Glyphosat-Klagen konfrontiert, die der Konzern eigentlich gerne mit einem großen Vergleich beilegen würde.

Alle drei bisherigen Prozesse verloren
Nur drei Fälle wurden bislang abschließend vor Gerichten verhandelt, alle drei Prozesse verlor der DAX-Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bisher keine Erfolge. Die Leverkusener setzen aber große Hoffnungen darauf, eines der Urteile vom Obersten US-Gerichtshof kippen zu lassen.

Für den Fall, dass der Supreme Court (Bild oben) sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder gegen Bayer entscheidet, bildete der Konzern jüngst weitere Rückstellungen von 4,5 Milliarden (rund 3,8 Mrd. Euro) Dollar. Zuvor hatte Bayer bereits mehr als elf Milliarden Dollar (knapp 9,4 Mrd. Euro) für ein Vergleichspaket zur Beilegung von US-Klagen zur Seite gelegt.

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