Beamter verurteilt

Doppelte Stimme bei Volksbegehren - harte Strafe

Tirol
22.02.2011 17:31
Der an sich harmlose Fall wäre wohl nie aufgeflogen – hätte ein Tiroler nicht durch einen blöden Zufall und ungewollt zweimal unterschrieben. Im Zusammenhang mit dem "Stopp dem Postraub"-Volksbegehren war eine Unterstützungserklärung doppelt in einem Gemeindeamt eingetragen. Am Dienstag gab es für den völlig zerknirschten Sekretär am Gericht in Innsbruck eine harte Strafe.

Im Jahre 2008 wurde das Volksbegehren "Stopp dem Postraub" auf Schiene gebracht – dazu braucht es eine Mindestanzahl an Unterstützungserklärungen aus der Bevölkerung. Diese Erklärungen müssen entweder notariell bzw. gerichtlich beeidet unterschrieben sein oder jeder Bürger hat auch die Möglichkeit ins Gemeindeamt zu gehen und dort zu unterzeichnen. Das muss er aber im Beisein das Gemeindebediensteten machen.

Ein Bürger ging in die Amtsstube, und unterzeichnete das Formular im Beisein des ersten Sekretärs. Zwei Tage später ging die Frau des Bürgers ebenfalls zum Amt, trifft aber niemanden an und warf ihre – sowie noch einmal die Erklärung ihres Mannes – in den Postkasten. Ohne zu wissen, dass dieser bereits persönlich dort war. Eigentlich hätten die Formulare in den Papierkorb gehört, aber der zweite Gemeindesekretär nimmt sie an und überträgt sie in die Liste fürs Ministerium.

Hartes Urteil
Dort fällt der doppelte Eintrag auf und man geht der Sache auf den Grund. Das bescherte dem Gemeindesekretär nun eine Anklage wegen Amtsmissbrauch. Am Dienstag saß der 49-jährige Tiroler in Innsbruck auf der Anklagebank. Ja, er hätte besser aufpassen müssen und der Fehler tue ihm schrecklich leid.

Dennoch musste er zur Kenntnis nehmen, dass das Gesetz hier keine Gnade kennt. "Eine gänzlich bedingte Strafe sieht der Gesetzgeber nicht vor", erklärte ihm die Richterin und verhängte vier Monate bedingte Haft sowie 7.200 Euro Geldstrafe, die der Mann bezahlen muss. Nicht rechtskräftig.

von Stefan Ruef, "Tiroler Krone"

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