Nicht rechtskräftig

Jahrelange Haft für zwei Kärntner Drogendealer

Kärnten
30.07.2021 17:00

Wegen des Suchtgifthandels von zehn Kilogramm Heroin und 3,5 Kilogramm Kokain sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Während der 27-Jährige sich geständig zeigte, Heroin im großen Stil bestellt, konsumiert und weiterverkauft zu haben - „Ich bin aus der Spirale nicht mehr rausgekommen!“ - beteuerte der 36-Jährige, nur knappe sechs Kilo Suchtgift aus Slowenien geholt zu haben. Die beiden seien bis dato noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, jedoch seit Jahren drogenabhängig. 

Geständnis als Milderungsgrund
Richterin Michaela Sanin verurteilte den 27-Jährigen aufgrund seines Geständnisses, welches einen Milderungsgrund darstellte, zu vier Jahren Haft, die vom Angeklagten auch angenommen wurden. Der 36-Jährige wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Für ihn wurden von seiner Verteidigung drei Tage Bedenkzeit erbeten. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

 Kärntner Krone
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