In der Koalition ist wieder die Harmonie ausgebrochen. Nach Wochen der Diskussion zeigten sich Faymann und Pröll am Dienstag nach dem Ministerrat voll des Lobes für die Zusammenarbeit im Regierungsteam. Es sei ein erfreulicher Tag, sagte der Kanzler mit Blick auf die Beschlüsse. Pröll sprach von einem "wichtigen Signal", die Zusammenarbeit in der Bundesregierung funktioniere.
Man habe sich bei vielen Themen geeinigt, bei denen keines gering zu schätzen ist, so Faymann. Dies sei ein guter Start in dieses Jahr. Man habe das Gemeinsame vor das Trennende gestellt. Klar sei, dass es in der Regierung zwei verschiedene Parteien gibt; die Gesprächsbasis und die Zusammenarbeit seien aber "ausgesprochen gut". Daher sei es tragfähig, Themen kontroversiell zu diskutieren, so der Kanzler. Betreffend der Kritik am Fremdenrechtspakt, sagte Faymann, er sei von den Neuregelungen grundsätzlich überzeugt, das Ergebnis sei herzeigbar und in Ordnung.
Auch Pröll erklärte, mit Kritik an einzelnen Punkten könne er leben. Bezüglich der beschlossenen Maßnahmen gegen Sozialdumping sagte Pröll, dies sei ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmer.
Fekters Schubhaft-Regelungen gestutzt
Auf Wunsch der SPÖ entschärft wurden beim Fremdenrechtspaket die von Innenministerin Maria Fekter geplanten Schubhaftregelungen. Demnach wird die Maximaldauer nun doch nicht 18 Monate betragen, sondern wie bisher zehn. Allerdings ist es derzeit nur innerhalb von drei Jahren möglich, diese Maximaldauer der Haft zu verhängen, künftig sind zehn Monate innerhalb von zwei Jahren möglich.
Ebenfalls noch Änderungen vorgenommen wurden bei der besonders umstrittenen Bestimmung, wonach von Abschiebung bedrohte Eltern selbst entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder sie den Behörden übergeben. Was die Schubhaft von Kindern angeht, wird von der Regierung nun der entsprechenden EU-Rückführungsrichtlinie gefolgt, hieß es Montagabend aus Koalitionkreisen. Demnach kann Schubhaft nur als äußerstes Mittel und das kürzest möglich zur Anwendung kommen.
Bis zur Abschiebung in Haft genommene Familien müssen laut Richtlinie eine gesonderte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten.
RWR-Card und "Mitwirkungspflicht" ebenfalls fix
Nichts mehr ändern wird sich bei der Rot-Weiß-Rot-Card, über die künftig die Einreise nach Österreich abgewickelt wird. Es gibt demnach keine Quoten mehr für bestimmte Gruppen wie Schlüsselkräfte. Potenzielle Zuwanderer müssen eine gewisse Punktezahl anhand von Kriterien wie Ausbildung oder Deutschkenntnissen erreichen, um als Hochqualifizierte oder Facharbeiter in Mängelberufen ins Land kommen zu können.
Die "Mitwirkungspflicht" (ehemals "Asylwerber-Internierung") für Asylwerber sieht vor, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses bis zu sieben Tage nicht verlassen dürfen, um den Behörden für Auskünfte, Untersuchungen, etc. zur Verfügung zu stehen. Verfassungsrechtliche Bedenken, wonach diese Regelung problematisch sei, da am Wochenende keine Behördenkontakte stattfinden, begegnet man mit der Einrichtung eines Journaldiensts am Samstag und Sonntag.
Fekter: "Ganz großes Paket"
Beim Ministerrat am Dienstag haben sich die Regierungsmitglieder von SPÖ und ÖVP über die Einigung zufrieden gezeigt. Innenministerin Fekter sprach von einem "ganz großen Paket". Fekter sagte betreffend der Schubhaft für Kinder, in der Regel werde diese maximal ein bis zwei Tage vor der Abschiebung dauern. Zurückgewiesen wurde von der Ministerin einmal mehr Kritik daran, dass Betroffene nun Deutschkenntnisse bereits im Heimatland erwerben sollen. Man könne bereits überall weltweit Deutsch lernen, wenn man einen Internetzugang hat, so die Ministerin. Sie verwies weiters auf Deutschland, wo diese Regelung seit 2006 bestehe.
Auch Verteidigungsminister Norbert Darabos, der die Verhandlungen mit Fekter für die SPÖ führte, sah ein "gutes Paket". Mit den Lösungen betreffend der Schubhaft zeigte sich der Minister nun einverstanden, diese seien kinderfreundlich. Darabos sieht mit dem nun vorliegenden Entwurf auch die Menschenrechte gewahrt. Er verwies vor allem auf die von ihm ausgehandelte "Mitwirkungspflicht". Sieben Tage seien zumutbar, die ÖVP habe ja ursprünglich eine viel längere Anwesenheitspflicht vorgesehen.
Vorratsdatenspeicherung wird minimal umgesetzt
Neben dem Fremdenrechtspaket hat sich die Koalition auch auf die von der EU dringend eingeforderte Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verständigt. Telekom-Provider müssen künftig sämtliche Kommunikationsdaten, egal ob Festnetz, Handy, E-Mail oder im Internet, sechs Monate lang speichern. Die Exekutive soll nur Zugriff erhalten, wenn es sich um Strafdaten handelt, die mit einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr bedroht sind - und das lediglich nach einer entsprechenden Zustimmung eines Richters, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug.
Die Mindestumsetzung mit sechs Monaten war seit jeher der Wunsch von Infrastrukturminister Doris Bures, die sich damit - wohl im Austausch für die SPÖ-Zustimmung zum Fremdenrecht - gegen die ÖVP-Hardliner durchsetzen konnte. Auch der von der ÖVP geforderte Zugriff auf die Daten für Zivilverfahren (zum Beispiel bei Urheberrechtsverstößen) findet sich nicht im Gesetzesentwurf.
Eine Ausnahme sind IP-Adressen, wo es keinen Strafrahmen gibt und die Auskunft nur einer begründeten Anordnung des Staatsanwalts bedarf, womit auch auf diesem Weg Kinderpornografie verfolgt werden kann. Erleichtert werden kann der Informationszugang weiters für die erste allgemeine Hilfeleistung oder zur Abwehr von Gefahren. Klassische Beispiele: Wenn eine in den Bergen vermisste Personen nur über das Handy geortet werden kann oder die Abwehr einer vorsätzlichen Straftat, etwa einer Entführung, nötig ist.
Bures, Bandion-Ortner und Fekter zufrieden
Die drei beteiligten Ministerinnen zeigten sich vor dem Ministerrat mit dem erzielten Kompromiss zufrieden. Bures lobte die höchstmögliche Missbrauchssicherheit des Modells, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die sichergestellte Bekämpfung von Cyberkriminalität. Was die Aufteilung der Kosten auf die drei Ministerien angeht, betonte Fekter, man habe dem eigentlich zuständigen Infrastrukturministerium bei der Finanzierung geholfen und hoffe für den Fall eigener zukünftiger Finanzierungsnotwendigkeiten im Gegenzug auf die "Solidarität" von Ministerin Bures.
Die Kosten für die Einrichtung des Vorratsdatensystems werden innerhalb der Regierung so augefteilt, dass das Infrastrukturministerium 63 Prozent und das Innenministerium 34 Prozent trägt. Die Justiz schießt einen Fixbetrag von 360.000 Euro zu, der die verbleibenden drei Prozent abdecken soll. Darüber hinaus trägt die Justiz laut Bandion-Ortner die im Betrieb der Vorratsdatenspeicherung anfallenden laufenden Kosten. Laut die Zahlen betragen die Gesamtkosten für den Steuerzahler somit zwölf Millionen Euro, wobei die Provider selbst ebenfalls etwas beisteuern müssen, bisher war von 20% der Gesamtkosten die Rede.
Gesetz gegen Sozialdumping als Draufgabe
Schließlich hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (s)ein Gesetz gegen Sozialdumping durch den Ministerrat gebracht. Demnach wird ab 1. Mai 2011 - gleichzeitig mit der Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Länder - schärfer kontrolliert, ob die in Österreich geltenden Lohnbestimmungen auch eingehalten werden. Die Kontrolle des Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer erfolgt durch die Wiener Gebietskrankenkasse. Unterentlohnung, Vereitelung der Lohnkontrolle oder das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen ist mit Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 und 50.000 Euro bedroht. Bei wiederholten Vergehen kann ilenstein"-Gesetz will Hundstorfer "eine Nivellierung des Lohnniveaus nach unten" vermeiden. "Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden." Vom dem Gesetz würden neben den Arbeitnehmern auch alle ehrlichen Betriebe profitieren, denn das wäre ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb.









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