Knapp eineinhalb Jahre unterstützte eine 33-Jährige nach Beweislage die radikalislamische Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) in Form von zahlreichen Spenden. Am Wiener Landl erhielt die Frau am Dienstag dafür einen Freispruch. Ihre Behauptung: Die Gelder sollten eigentlich an hungernde Kinder in syrischen Gefangenenlagern fließen.
Wieder einmal waren es die sozialen Medien, die den Erstkontakt mit der Terrormiliz herstellten. Über Instagram stieß die Angeklagte auf Spendenaufrufe – und fiel darauf herein. Mit schockierenden Bildern von hungernden Kindern wurde an User appelliert, die gefangenen Kinder in den syrischen Lagern al-Haul und Roj zu unterstützen, die aus der Heirat von IS-Kämpfern und Frauen hervorgingen. Daraufhin überwies die 33-Jährige zwischen September 2020 und Jänner 2022 Geld über Spendenkanäle.
„Ich wollte helfen“
„Ich hab‘ nicht daran gedacht, dass es um den IS geht. Ich hab‘ gesehen, jemand engagiert sich. Ich wollte helfen“, schilderte die 33-Jährige, selbst Mutter von vier Kindern, der Terrorismusfinanzierung, der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird.
Ich hab‘ nicht daran gedacht, dass es um den IS geht. Ich hab‘ gesehen, jemand engagiert sich. Ich wollte helfen.
Die 33-Jährige vor Gericht
Richter spricht im Zweifel frei
Die Überweisungen habe es nachweislich gegeben, hielt der Richter fest. Der Frau sei allerdings nicht nachzuweisen, dass sie diese im Bewusstsein tätigte, damit Mitglieder bzw. Ziele des IS unterstützt zu haben. Mit der vorliegenden Beweislage sei ihre Behauptung nicht widerlegbar, sie habe in syrischen Gefangenenlagern festgehaltene Kinder und nicht die terroristischen Ziele des IS unterstützen wollen. „In Summe ist es nicht ausreichend, mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit mit einem Schuldspruch vorzugehen“, sagte der Richter. Der Freispruch erfolgte allerdings im Zweifel.
Die von Verteidigerin Anna Mair vertretene, bisher unbescholtene 33-Jährige nahm den Freispruch erleichtert zur Kenntnis. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab noch im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.