„Spruchreif“:

Anwaltschef überzeugt: „Impfpflicht ist zulässig!“

Kärnten
21.07.2021 09:58

Klare Worte von Kärntens Rechtsexperten Gernot Murko zur Corona-Impfdebatte.

In die jüngste Diskussion um eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen kommt nun neue Bewegung: Denn Kärntens Rechtsanwaltskammerpräsident Gernot Murko, der auch bei der prominenten Corona-Grundrechtsinitiative dabei ist, überrascht im „Krone“-Gespräch mit einer klaren Linie: „Natürlich ist eine Impfpflicht zulässig. Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo er andere gefährdet.“ Murko, der immer wieder auf die Einhaltung der Grundrechte bei der Umsetzung von Covid-Maßnahmen gepocht hat, weiter: „Vor allem bei Berufsgruppen mit hoher Verantwortung gegenüber anderen Menschen - etwa im Gesundheitsbereich oder bei Lehrern - wird man sich etwas überlegen müssen, um die Schwächeren vor Infektionen zu schützen.“

Rechtlich abgesichert
Rechtlich sieht er eine Impfpflicht durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) abgesichert: Eine Impfpflicht verstößt nicht gegen die Menschenrechte - und es wäre auch möglich, diese quasi „durch die Hintertür“, mit indirekten Maßnahmen, einzuführen. Murko: „In Tschechien ist der Kindergartenplatz an die Impfung (bezieht sich auf Kinderkrankheiten wie Masern usw., Anm.) gebunden. Das beanstandet das Gericht nicht. Also könnte man durchaus auch bei Corona Privilegien für Geimpfte andenken.“

Anklage wegen Unterschlagung
Apropos Anwälte: Ein Überweisungsfehler ihres steirischen Rechtsvertreters bringt eine Kärntnerin auf die Anklagebank vor Richterin Sabine Roßmann. Die Frau hatte aus der Auflösung eines Finanzvehikels 9000 Euro erhalten - als dann aber kurz darauf von der Kanzlei weitere 17.000 Euro versehentlich auf ihrem Konto landeten, freute sie sich zu früh. Sie soll alles rasch ausgegeben und die Wohnung neu eingerichtet haben, ehe der Anwalt seinen Fehler bemerkte und um Rückabwicklung bat.

Weil die Klientin darauf nicht eingehen wollte und beharrte, dass sie den Fehler trotz falscher Daten nicht hätte bemerken müssen, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach längeren Ermittlungen Anklage wegen Unterschlagung eingebracht. Die Beschuldigte hätte den Geldsegen doch hinterfragen müssen.

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