Um sich die Entgeltfortzahlung für einen Schlosser zu sparen, löste ein oberösterreichischer Arbeitskräfteüberlasser das Dienstverhältnis noch in der Probezeit auf. Der betroffene Burgenländer schaltete daraufhin die Arbeiterkammer ein. Vor Gericht verstrickte sich der Dienstgeber in Widersprüche, der Schlosser gewann.
Der Burgenländer musste am letzten Tag der Probezeit wegen gesundheitlichen Problemen das Krankenhaus aufsuchen und anschließend sogar die Heimreise vom Arbeitsort Tirol antreten. Seitens der Firma wurde danach immer wieder nachgefragt, wie es ihm gehe und wann er wieder komme.
Sollte es Fragen und Unregelmäßigkeiten oder dergleichen geben, dann können sich betroffene Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer wenden.
AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Sugetich
Kündigung während Spitalsaufenthalt
Einen Monat später folgte die Überraschung: Die Personalleasing-Firma hatte das Dienstverhältnis am Tag des Spitalbesuches aufgelöst. Der Fall landete daraufhin vor Gericht. „Im Zuge der Einvernahme vor dem Landesgericht Eisenstadt verstrickten sich der Dienstgeber, sein Disponent und eine weitere Mitarbeiterin des Dienstgebers jedoch in einige Widersprüche“, schildert der AK-Jurist Martin Sugetich, der den Betroffenen vertrat. Am Ende glaubte das Gericht dem Schlosser und sprach ihm 6174 Euro brutto zu.
Da die Firma bisher nicht zahlte, folgt nun noch ein Exekutionsverfahren.
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