Prozess in Wels

Taliban-„Fan“ gestand: „Schäme mich für Videos“

Oberösterreich
07.07.2021 18:05

„Ich schäme mich. Ich weiß, ich habe Falsches getan.“ Reumütig gab sich ein 31-jähriger Afghane vor den Geschworenen in Wels. Vor 400.000 Followern in Social-Medial-Kanälen hatte er die Taliban in zahlreichen Beiträgen glorifiziert.

In zwei Videos soll der schmächtige Mann auch zum Mord an einer US-Ärztin aufgerufen haben, nachdem diese den Koran verbrannt hätte. Versuchte Bestimmung zum Mord, sagt der Staatsanwalt. Der einzige Punkt, zu dem der Angeklagte kein Geständnis ablegte.

Osama bin Laden als Handy-Bild
In persönlichen Videobotschaften habe er von 2017 bis 2020 Propaganda für die Taliban betrieben, gegen Ungläubige Stimmung gemacht und Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gutgeheißen, was er nicht abstritt. Zudem hatte er als Hintergrundbild auf seinem Handy ein Foto von Osama bin Laden. Zu den Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Verhetzung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten, Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, bekannte er sich dann auch schuldig. „Ich entschuldige mich tausend Mal dafür, es war nicht gut“. Aber: „Töten wollte ich niemals jemanden“, betonte er.

„Schnell wieder gelöscht“
Das schwerste Delikt, die versuchte Bestimmung zum Mord, auf das zehn bis 20 Jahre Haft bzw. lebenslang stehen, will er aber nicht begangen haben. Dies richtete sich gegen das Leben einer Ärztin in den USA. Nachdem diese laut eines Videos den Koran verbrannt hat, rief der Verdächtigte im Internet dazu auf, die Medizinerin zu töten. Außerdem bedrohte er sie. Besagter Aufruf zum Töten sei so gemeint gewesen, dass „sie von Gott bestraft werde“. Die Frau habe mit dem Verbrennen des Korans „einen Fehler gemacht“, er sei „wütend und aggressiv“ gewesen. So habe er das Video hochgeladen, es aber schnell wieder gelöscht, meinte der 31-Jährige.

Aufruf zitiert
In dem Video sprach der Angeklagte aber sehr wohl davon, dass die Ärztin „auf der Straße zerstückelt“ gehöre und er hoffe, dass jemand „die Hure umbringen“ werde. Er wolle in „Pakistan Geld stiften, wenn sie umgebracht ist“, zitierte der Richter aus dem Aufruf des Mannes. Auch habe er das Video nicht von Social Media genommen, vielmehr soll er es erst zwei Tage nachdem sich die Ärztin im Internet für ihre Aktion entschuldigt hatte, öffentlich gemacht haben, hielt ihm ein IT-Experte vor. Doch der Angeklagte blieb dabei: Er habe das alles nicht so gemeint und seinen Facebook-Account mit besagtem Video „für immer gelöscht“.

„Gehirnwäsche“
Verteidiger Paul Fuchs: „Er wurde von Mullahs radikalisiert und einer Gehirnwäsche unterzogen.“ Das Urteil steht noch aus.

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