Bedingte Haft:

Während Ausgehverbot bat Gastwirt zum „Hockdown“

Kärnten
16.06.2021 17:00

Heute ist der 72-jährige Kärntner kein Coronaleugner mehr. „Ich bin auch schon geimpft“, versichert er Richter Manfred Herrnhofer. Im März sah es noch anders aus: Da hielt der Wirt sein Landlokal unverdrossen und trotz positiven Tests offen!

„Ich hatte eh kein Corona“, beschwichtigt der Angeklagte. „Sie hatten keine Symptome“, berichtigt der Rat. Denn der Unternehmer war sehr wohl positiv getestet worden, zudem schwirrte in dem Gebiet gerade die damals neue und gefürchtete britische Mutante herum, mit der einer seiner Stammgäste infiziert war.

„Es gab immer Beschwerden, dass er trotz Lockdown offen hatte“, erzählt ein Polizist. „Er war halt unbelehrbar. Aber“, fügt der Beamte von sich aus hinzu, „er hat für arme Leute auch gratis Essen ausgegeben.“

Das Lob nimmt der Langzeitwirt zur Kenntnis und seufzt: „Es ist als Gastronom schwierig. Keiner geht auf ein Bier, wenn er einen Test braucht.“ Urteil: vier Monate bedingt und 1000 Euro Geldstrafe.

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