12.06.2021 09:16 |

Abfertigung verweigert

Arbeiterkammer erstritt für Polier 44.000 Euro

Nach 44 Jahren bei ein und derselben Firma musste ein gelernter Maurer in Frühpension gehen. Seine Gesundheit spielte nicht mehr mit. Doch statt der ihm zustehenden 12 Monatsgehälter wollte sein Chef nur drei bezahlen. Die AK verhalf dem Polier zu seinem Recht.
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Zahlreiche Firmenumbenennungen und ein neuer Chef bereiteten einem Südburgenländer gehörige Sorgen. Und das obwohl er schon in diesem Betrieb gelernt hatte. 1973 hatte der Mann seine Lehre als Maurer bei der Firma begonnen.

Später stieg er zum Baupolier auf. Nach 44 Jahren konnte er nicht mehr. Er trat eine Berufsunfähigkeitspension an. Damit wurde auch die Abfertigung in Höhe von 56.000 Euro fällig.

Drei statt zwölf Gehälter bezahlt
Doch das war dem Chef des Mannes zu viel. Nur drei Monatsgehälter statt zwölf landeten am Konto des Südburgenländers. „Sein Arbeitgeber wollte den Baupolier mit einer geringen Summe abspeisen“, schildert AK-Juristin Angelika Maczek.

Das Gericht gab der Juristin recht. Der Unternehmer zeigte sich weiterhin uneinsichtig und legte Berufung ein. Der Fall ging sogar bis zum Oberlandesgericht Wien.

Doch auch hier war das Urteil klar. Der Unternehmer muss zahlen - und zwar die ausständigen 42.000 Euro brutto.

Sabine Oberhauser
Sabine Oberhauser
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