
Zahlreiche Firmenumbenennungen und ein neuer Chef bereiteten einem Südburgenländer gehörige Sorgen. Und das obwohl er schon in diesem Betrieb gelernt hatte. 1973 hatte der Mann seine Lehre als Maurer bei der Firma begonnen.
Später stieg er zum Baupolier auf. Nach 44 Jahren konnte er nicht mehr. Er trat eine Berufsunfähigkeitspension an. Damit wurde auch die Abfertigung in Höhe von 56.000 Euro fällig.
Drei statt zwölf Gehälter bezahlt
Doch das war dem Chef des Mannes zu viel. Nur drei Monatsgehälter statt zwölf landeten am Konto des Südburgenländers. „Sein Arbeitgeber wollte den Baupolier mit einer geringen Summe abspeisen“, schildert AK-Juristin Angelika Maczek.
Das Gericht gab der Juristin recht. Der Unternehmer zeigte sich weiterhin uneinsichtig und legte Berufung ein. Der Fall ging sogar bis zum Oberlandesgericht Wien.
Doch auch hier war das Urteil klar. Der Unternehmer muss zahlen - und zwar die ausständigen 42.000 Euro brutto.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).