Vier Jahre lang war er Justizminister, kurze Zeit, im Jahr 2017, sogar ÖVP-Vizekanzler, seit 2018 Verfassungsrichter, zuletzt von einem Ermittlungsverfahren heftig gebeutelt. Gestern Nachmittag verkündete krone.at als erstes Medium den Paukenschlag: Wolfgang Brandstetter zieht sich per Ende Juni aus dem Verfassungsgericht zurück. Letztlich ausschlaggebend dürfte das Bekanntwerden von Chats zwischen Brandstetter und dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek mit sexistischen und rassistischen Äußerungen des hohen Beamten zu Höchstrichterinnen, sowie Attacken gegen die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft sein. Für heute hatte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter den Höchstrichter-Kollegen zu einer Aussprache gebeten, da wurde spekuliert, ob dies der erste Schritt für ein Amtsenthebungsverfahren Brandstetters sein könnte. Dem wird sich er sich mit seinem Rückzug nun nicht mehr aussetzen müssen. Er tue dies in der Überzeugung, einen persönlichen Beitrag dazu leisten zu können, den VfGH besser aus der tagespolitischen Diskussion herauszuhalten, sagte Brandstetter. Er vertraue darauf, dass die Ermittlungen gegen ihn und Pilnacek wegen verbotener Herausgabe von Hausdurchsuchungen bald zu Ende sein werden. Und er könne dem VfGH am besten dienen, wenn er sich zurückziehe. Tatsächlich hat Brandstetter mit diesem Schritt Druck aus der Angelegenheit genommen.
„Wohin gehst du, blaue Partei?, fragt sich Polit-Professor Peter Filzmaier in seiner heutigen “Krone„-Analyse des Hofer-Rücktritts mit mutmaßlicher Kickl-Nachfolge. Und Filzmaier gibt seiner rhetorischen Frage eine passende Antwort: Wenn der FPÖ in der Hofer-Nachfolgefrage keine harmonische Einigung gelingt, “droht den Freiheitlichen ein Dauerstreit auf offener Medienbühne.„ Klare Worte findet Filzmaier auch zu Herbert Kickl: Dieser könne kaum Regierungschancen anbieten, weil er für alle denkbaren Partnerparteien untragbar sei. Und damit wären die Blauen weg von den Regierungs-Futtertrögen. Und Filzmaier weiß: “Für einen sich leerenden Futtertrog gilt immer der Bundesparteiobmann als schuldig."
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