Nötig oder nicht?

3-G-Nachweis: Regel-Chaos rund um den Zoo-Besuche

Oberösterreich
28.05.2021 12:00
„Das war eine echte Challenge in den vergangenen Tagen“, bringt es Bernhard Lankmaier, Chef vom Wildtierpark Cumberland in Grünau im Almtal, auf den Punkt. Gilt nun die 3-G-Regel für den Zoo-Besuch? Darüber ist man sich auch innerhalb der Branche unsicher. Die großen Zoos fordern nach wie vor einen Nachweis.

Am 19. Mai trat die Corona-Öffnungsverordnung in Kraft. Angehängt war gleich eine Gesetzesnovelle, welche mit 25. Mai in Kraft trat. Bei dieser Novelle sei laut der Einschätzung vieler Zoo-Betreiber die 3-G-Regel gefallen. In Grünau oder auch beim Tierpark Haag (NÖ) wird nicht mehr kontrolliert.

Aus dem Krisenstab des Landes heißt es auf „Krone“-Anfrage: „Laut geltender Regelung des Bundes gilt auch in Tierparks die 3-G-Regel.“ Aus dem Sozialministerium heißt es: „Paragraf 9 Absatz 5: Kommt es in der Freizeiteinrichtung zu länger andauerndem Kontakt zu anderen Personen ist zusätzlich ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel vorzulegen.“ Bei den größeren Zoos wie in Salzburg, Innsbruck, Wien und Schmiding wird ein Nachweis verlangt.

„Es gibt Verwirrung bei den Gästen, das erschwert die Situation. Die meisten fragen bevor sie kommen“, weiß Daniela Artmann, Zoo Schmiding. Beim Besuch der Zoo-Gaststätten braucht man immer einen Nachweis.

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