Der grüne Parlamentsklub wehrt sich gegen eine Verurteilung wegen übler Nachrede im Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dort hatte der kleine Regierungspartner einer Auskunftsperson eine falsche Zeugenaussage unterstellt. Dafür wurden die Grünen in einem medienrechtlichen Verfahren zu einer Entschädigungszahlung von 7000 Euro verurteilt.
Konkret ging es in dem Prozess um die Auskunftsperson Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casinos-Austria-Vorstand Peter Sidlo. Braun wurde am 13. Jänner vom U-Ausschuss vier Stunden lang unter anderem zu Vereinen im Umfeld der FPÖ befragt. Am 26. Jänner kündigte Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss, per Presseaussendung eine 20-seitige Sachverhaltsdarstellung gegen Braun wegen falscher Zeugenaussage an.
Aussagen rund um einen Banken-Deal
Sie unterstellte ihm, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in einen Banken-Deal - es ging um den Einstieg der slowakischen Arca-Gruppe bei der Wiener Privatbank - in Abrede stellte.
Unter Verweis auf Chat-Verläufe zwischen dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Peter Sidlo erklärte Tomaselli, es bestehe der begründete Verdacht, dass eine FPÖ-Beteiligung „sehr wohl der Fall gewesen sein könnte und dass auch Braun davon Kenntnis gehabt haben könnte“.
Richterin: Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht
Die Richterin stellte am Dienstag fest, dass der grüne Klub „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert“ habe, der zu diesem Zeitpunkt aber „nicht vorhanden“ gewesen sei. Wenn man jemandem eine wissentliche Falschaussage vorwerfe, bedürfe es einer konkreten Verdachtslage. Die Grünen hätten mit ihrer Presseaussendung überdies auch gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.
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