Strafrichter Manfred Hohenecker, Mann der Erstrichterin im Buwog-Prozess, brachte Privatanklage gegen Grassers Anwalt Manfred Ainedter wegen übler Nachrede ein. Filmen im Gerichtssaal als Frage der Ehre.
„Es geht um die Ehre“, sagt Richter Manfred Hohenecker beim Prozess im Wiener Landl. Den er nicht als Vorsitzender bestreitet, sondern als Privatankläger. Der Mann von Buwog-Richterin Marion Hohenecker, die Karl-Heinz Grasser erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt hatte, wirft Grasser-Anwalt Manfred Ainedter üble Nachrede vor. Getätigt haben soll der populäre Strafverteidiger diese im Sonntags-Interview mit Conny Bischofberger am 30. März.
Angesprochen auf die behauptete Befangenheit der Erstrichterin, nahm Ainedter darin auf den Urteilstag im Bundesliga-Strafverfahren, geleitet von Marion Hohenecker, Bezug. Ihr Mann, der auch Strafrichter ist, habe sich „was völlig ungewöhnlich ist, die Urteilsverkündung bei Peter Westenthaler angehört, diese verbotenerweise gefilmt und angeblich, so wurde mir berichtet, seiner lieben Frau sogar applaudiert“.
Warum sollte ich das Urteil filmen? Ich bin ja nicht verrückt. Ich war umzingelt von Journalisten.
Richter Manfred Hohenecker
„Nicht schuldig. Es stimmt ja“, sagt Ainedter, der am Donnerstag auf dem Anklagestuhl Platz nehmen muss. Er sei zwar beim Urteil im Jänner 2017 nicht anwesend gewesen, aber es sei gerichtsnotorisch, dass es sich so zugetragen habe. Das stand auch im Ablehnungsantrag, den er vor Beginn des Buwog-Prozesses eingebracht hat. „Es gibt Zeugen, die haben es genau gesehen, wie er das Handy quer vors Gesicht gehalten hat. Es liegt also auf der Hand, dass er gefilmt hat. Es sei denn, er wollte nur schauen, wie seine Frau ausschaut durchs Handy“, sagt Ainedter zynisch.
„Habe meine Frau zum Abendessen abgeholt“
Hohenecker bestreitet das Filmen vehement: „Warum sollte ich das Urteil filmen? Ich bin ja nicht verrückt. Ich war umzingelt von Journalisten. Außerdem war mir der Westenthaler völlig egal“, so der Privatankläger. Er habe sich an jenem Freitag, dem 13., mit seiner Frau zum Abendessen verabredet und wollte sie vom Gericht abholen. Weil der Prozess noch nicht aus war, sei er in den Saal gegangen. „Ich nahm mein Handy und drückte links den Knopf zum Leisestellen. Dann hab‘ ich geschaut, ob der Ton aus ist, und es wieder eingesteckt“, erinnert er sich.
Er hat bei der Urteilsverkündung das Handy quer vor dem Gesicht gehalten und es geschwenkt.
Anwalt Bernhard Kispert als Zeuge
Zeugen von Marion Hohenecker bis Peter Westenthaler
Neben seiner Frau Marion sagen mehrere Top-Anwälte als Zeugen aus: Thomas Kralik berichtet, dass Westenthalers Frau ihm unmittelbar nach der Urteilsverkündung mitgeteilt habe, dass jemand unerlaubterweise gefilmt habe. „Ich hatte Sorge, dass etwas davon in die Medien kommt“, bestätigt diese, ebenfalls als Zeugin.
Anwalt Bernhard Kispert, der schräg hinter Hochenecker gestanden sei, wird am deutlichsten: „Ich schätze Manfred Hohenecker als Richter. Aber das war sonderbar. Er hat bei der Urteilsverkündung das Handy quer vor dem Gesicht in Richtung Westenthaler gehalten und es geschwenkt. Ich dachte mir ,Puh, das ist nicht alltäglich’.“ Zurück in der Kanzlei habe er Norbert Wess davon erzählt, was dieser im Prozess bestätigt.
Vertagt für einen weiteren Anwalt als Zeugen
„Ich habe mir die letzten Jahre so viel gefallen lassen von Herrn Ainedter, mit dem ich früher per du war. So vieles habe ich nicht geklagt, weil ich abwarten wollte, bis das Buwog-Verfahren abgeschlossen war“, sagt der sichtlich verärgerte Privatankläger. Vertagt auf 18. August.
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