Harte VSStÖ-Kritik:

„Regierung vergisst seit 15 Monaten auf Studenten“

Politik
17.05.2021 10:33

Kurz vor der ÖH-Wahl kommende Woche übt der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) scharfe Kritik an Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP). Denn obwohl die Pandemie besonders Studierende hart getroffen habe, weil klassische Nebenjobs in Gastronomie und Tourismus wegfielen, sei auf diese Gruppe vergessen worden. Der VSStÖ fordert einen Fonds für Härtefälle in Höhe von zehn Millionen Euro - bisher war ein solcher gemeinsamer Härtefonds von Ministerium und ÖH nur mit 450.000 Euro dotiert, eine weitere Tranche von 600.000 Euro habe die Hochschülerschaft selber gestemmt.

Weil Faßmann nicht tätig geworden sei, habe die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) selbst einen Härtefonds in der Höhe von rund einer Million Euro für besonders betroffene Studenten eingerichtet und zu 80 Prozent selbst bezahlen müssen. Denn von den beiden Tranchen zu 600.000 und 450.000 Euro habe das Wissenschaftsministerium von Minister Faßmann lediglich die Hälfte der zweiten Tranche übernommen, heißt es in einer Mitteilung des VSStÖ.

Ehrenamtliche „machen Job des Ministeriums“
Insgesamt stammten 80 Prozent der Gelder - 825.000 Euro - von der ÖH. Studenten, die Beiträge für ihre Vertretung einzahlten, müssten somit für ihre Hilfen selbst aufkommen, kritisiert der VSStÖ, eine Unterorganisation der SPÖ. Seit April 2020 würden Ehrenamtliche die Härtefälle bearbeiten. Diese „machen dabei den Job des Ministeriums“, so die Kritik des Verbands. 

Der Fonds sei notwendig, da Hilfsgelder der Regierung zum größten Teil an der Lebensrealität von Studenten vorbeigehen würden - etwa weil die Kurzarbeit für geringfügig Beschäftigte nicht gilt. Viele Studierende seien so beschäftigt gewesen und wären zu Beginn der Krise als erste gekündigt worden.

Laut Studierenden-Sozialerhebung lag das monatliche Durchschnittseinkommen 2019 bei 857 Euro, das Medianeinkommen der geringer verdienenden Hälfte der erwerbstätigen Studenten lag bei 600 Euro (siehe Grafik unten). Ein geringfügiger Zuverdienst sei für viele Studenten als Ergänzung zur Familienbeihilfe wichtig, um sich das Studium zu finanzieren und über die Runden zu kommen, so der VSStÖ. Durch die Corona-Krise sei dieser aber weggefallen.

„Faßmann hat Situation noch verschärft“
Fast die Hälfte der Studenten klagt laut VSStÖ-Spitzenkandidatin Sara Velic, dass „Corona ihnen finanziell weh tut“. Daher müsse die Regierung „irgendwann aus dem Ganzjahrestiefschlaf aufwachen und was tun“, forderte sie.

„Die Bundesregierung und insbesondere Faßmann haben dabei nicht nur zugesehen, sondern die Situation auch noch verschärft“, kritisiert Sara Velic, VSStÖ-Spitzenkandidatin bei der ÖH-Wahl. Denn „mitten in Krise“ sei die Uni-Gesetzes-Novelle mit härteren Mindestanforderungen und Zugangsbeschränkungen beschlossen worden, obwohl Studenten „sowohl finanziell, als auch emotional mit Corona zu kämpfen hatten“. 

Forderung: Härtefonds in Höhe von zehn Millionen Euro
Velic fordert die Einsetzung eines offiziellen Härtefonds in Höhe von zehn Millionen Euro, deren Gelder auch rückwirkend mit Beginn März 2020 ausgezahlt werden können. Zudem sollten die bisher ausgezahlten Gelder aus dem ÖH-Fonds vom Ministerium übernommen werden. Außerdem soll es für betroffene Studenten für die Jahre 2020 und 2021 eine 13. und 14. Familienbeihilfe sowie Studienbeihilfe geben.

Ganz im Wahlkampfmodus verlangt der VSStÖ auch die sofortige Aussetzung der Studiengebühren und deren künftige komplette Abschaffung sowie eine Rücknahme der Uni-Gesetz-Novelle in den Punkten Mindeststudienleistung und Verschärfung der Zugangsbeschränkungen.

Ministerium: „Erfolgreiches Studieren“ auch in Pandemie möglich
Auf Nachfrage von krone.at im Bildungsministerium sieht man dort keine Notwendigkeit für eine Aussetzung der Studiengebühren, da trotz Pandemie auch „ein erfolgreiches Studieren“ möglich gewesen sei. So habe es im Studienjahr 2019/2020 einen Anstieg von 3,5 Prozent bei den erfolgreichen Studienabschlüssen gegeben. Zudem verweist das Ministerium in einem Statement darauf hin, dass die Gesetzesnovelle bewusst erst im Studienjahr 2022/23 in Kraft trete, „um einen längeren Umstellungszeitraum zu gewährleisten“.

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