Uni-Gesetz geändert

Studenten müssen künftig Mindestleistung bringen

Politik
24.03.2021 12:53

Der Nationalrat hat den Studenten Mindestanforderungen für ihr Studium verpasst. Eine entsprechende Novelle des Universitätsgesetzes ist am Mittwoch mit den Stimmen der türkis-grünen Koalition angenommen worden. Konkret ist ab 2022 die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen.

Wer diese Hürde verfehlt, soll für das gesamte Studium gesperrt werden. Allzu viel sind 16 ECTS-Punkte allerdings nicht - die Zahl entspricht knapp einem Achtel jener Leistung, die es für die Mindeststudiendauer bräuchte. Dennoch empörte sich die SPÖ. Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl meinte, dass angesichts der widrigen Umstände durch die Pandemie jetzt Unterstützung und nicht Verschärfung angebracht wäre. Ihre Parteikollegin Katharina Kucharowits verwies auf Studenten mit Jobs oder Pflegeverpflichtungen.

Erst ab 2022/2023 wirksam
Die Wissenschaftssprecherin der grünen, Eva Blimlinger, beschwichtigte mit Blick auf Corona, dass die neuen Regelungen ohnehin erst im Studienjahr 2022/2023 wirksam würden. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gab zu bedenken, dass manche sogar höhere Anforderungen befürwortet hätten. Für FPÖ-Mandatar Axel Kassegger handelt es sich bei der Regelung um ein Verwaltungsmonster, das einem Schildbürgerstreich gleiche.

Faßmann sieht runden Entwurf
Freiheitliche und die NEOS kritisierten die Novelle insgesamt als eher ambitionslos. NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre meinte: „Es fehlt an Mut, es fehlt an Vision.“ Für den Freiheitlichen Kassegger ist weiter eine echte Studienplatzfinanzierung ausständig. Es werde nur verwaltet. Faßmann sah hingegen einen „runden Entwurf“.

In den vergangenen Monaten gab es mehrfach Protest gegen die Reform des Universitätsgesetzes. Letztendlich wurde es nun in entschärfter Version beschlossen. So ruderte die Regierung bei der Entmachtung der Uni-Senate zurück - bei der Wiederbestellung eines Uni-Rektors für eine weitere Amtszeit darf der Senat doch weiterhin mitstimmen. Auch die Mindeststudienleistung wurde gesenkt - geplant waren zunächst 24 statt 16 ECTS-Punkte.

Aus für Kettenverträge
Neu geregelt werden mit der Novelle auch Kettenverträge an den Unis. Damit soll sichergestellt werden, dass diese nicht quasi endlos gehen können. Zusätzlich wird die Basis dafür geschaffen, dass bei akademischen Titeln das Geschlecht ausgewiesen werden kann, bei Frauen mit einem nachgestellten „a“ bei diversen Personen mit einem „x“.

Quelle: APA

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