(Impf-)Betrugsgefahr

Polizei: Keine Impfpass-Fotos im Internet posten!

Österreich
30.04.2021 10:17

Das Geschäft mit gefälschten Corona-Schutznachweisen brummt: Sie werden mit Stempel, Unterschrift und Chargen-Aufklebern angeboten und wirken auf den ersten Blick täuschend echt. Die Polizei warnt die Bevölkerung davor, Fotos von Impfpässen im Internet zu posten, denn diese zeigen alles, was Betrüger zum Fälschen des Dokuments benötigen. Mit der Chargennummer ließen sich laut Harald Sörös vom Innenministerium zudem falsche Nebenwirkungen melden. Eine Häufung solcher Meldungen ist bisher allerdings nicht aufgetreten.

Durch diese Fotos könnten Rückschlüsse auf Beruf und Vorerkrankungen gezogen werden, sagte Soros am Freitag dem Radiosender Ö3. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu der „Krone“: „Grundsätzlich ist davon abzuraten, persönliche und speziell medizinische Daten online zu verbreiten. Besonders Impfpassdaten werden in Zukunft mit Ausrollung des Immunitätsnachweises für Geimpfte eine Rolle spielen, weshalb wir empfehlen, alle mit der Impfung verbundenen Daten - neben persönlichen Daten etwa auch die Chargennummer - mit entsprechender Vorsicht zu behandeln.“

BASG: Bisher kein Verdacht auf gefälschte Impfreaktionsmeldungen
Auch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) rät „generell dringend davon ab“, sensible persönliche Gesundheitsdaten im Internet zu veröffentlichen. Was Meldungen von Impfreaktionen angeht, so hieß es in einer Antwort auf eine krone.at-Anfrage, dass „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verdachtsmomente“ vorlägen, dass „Fotos von Impfpässen in sozialen Netzwerken zu gefälschten Meldungen vermuteter Nebenwirkungen geführt haben“.

In Deutschland ermittelt Polizei bereits
In Deutschland schrillen bereits in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen die Alarmglocken. Dort wurden gefälschte Corona-Schutznachweise verstärkt über den Messengerdienst Telegram zum Kauf angeboten, wogegen man „selbstverständlich strafrechtlich ermitteln“ werde.

Sowohl das Herstellen, das Vertreiben, aber auch die Nutzung solcher gefälschten Gesundheitszeugnisse sei strafbar, betonte das Kriminalamt. Blanko-Impfpässe seien jedoch frei verkäuflich, was zum „vermehrten Angebot gefälschter Zeugnisse“ führe.

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