Ein 58-jähriger Mann ist am Montag am Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der 24-fach vorbestrafte Angeklagte hatte im vergangenen Sommer in alkoholisiertem Zustand versucht, eine Frau in einem Gastgarten in Feldkirch zum Oralsex zu zwingen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte zunächst in einer geselligen Runde den Geburtstag einer Bekannten gefeiert, anschließend zog die Gruppe in ein Feldkircher Cafe weiter. Der Angeklagte gab an, fünf Bier, drei bis vier Schnäpse und vier bis fünf „Spritzer“ getrunken zu haben. Im Gastgarten des Feldkircher Kaffeehauses stand der Arbeitslose nach Gesprächen plötzlich auf, holte seinen Penis aus der Hose und zog die ihm gegenübersitzende, jüngere Frau an den Haaren in Richtung seines Geschlechtsteiles. Das ebenfalls betrunkene Opfer wehrte sich mit Händen und Füßen, Gäste eilten sofort zu Hilfe.
Vorfall wurde auf Video festgehalten
Während der Angeklagte und die Verteidigung von „voller Berauschung“ und Unzurechnungsfähigkeit sprachen, sah das Gericht den Fall anders. Zwar wurde dem Mann eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit attestiert, er sei dennoch in der Lage gewesen, sein Verhalten zu steuern. Der Vorfall im Cafe war auf einem Video zweifelsfrei festgehalten, Interpretationsspielraum gab es keinen.
24 Vorstrafen
Bei der Verurteilung des 58-Jährigen fielen vor allem die 24 Vorstrafen ins Gewicht. Der Mann war zudem erst kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem er eine vieljährige Haftstrafe wegen eines Sexualdelikts verbüßt hatte. Der rasche Rückfall trieb die Strafe ebenfalls in die Höhe. Als mildernd wurde bewertet, dass die Tat beim Versuch blieb und dass der Mann eingeschränkt zurechnungsfähig war.
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