Deutschland, Schweiz

Defekte Spirale: Sammelklagen werden ausgedehnt

Österreich
31.03.2021 09:16

Mehr als 500 Frauen in Österreich wollen - wie berichtet - aufgrund einer fehlerhaften Verhütungsspirale Schadenersatzansprüche geltend machen. Erste Musterklage gegen den Hersteller auf Produkthaftung wurden mittlerweile eingebracht. Nun wird die Sammelaktion seitens des Verbraucherschutzvereins auch auf Deutschland und die Schweiz ausgeweitet.

Im Zuge der Entfernung oder eines Spontanabgangs der Spiralen zeigte sich in zahlreichen Fällen, dass die Verhütungsmittel fehlerhaft waren. Deren Arme brachen ab und blieben im Körper zurück. In vielen Fällen blieb lediglich eine Operation als einziger Ausweg, um die Fremdkörper wieder zu entfernen.

Warnung erging „nur an Fachärzte“
Zwar reagierte der Hersteller mit einer Produktwarnung, vorwiegend in Spanien, Frankreich und Deutschland. Kritisiert wurde jedoch seitens Konsumentenschützer Peter Kolba, dass die Warnung „nicht öffentlich, sondern nur an Fachärzte“ gerichtet gewesen sei, wie er gegenüber der „Krone“ im Februar erklärt hatte. Auch den Ratschlag des Herstellers sah Kolba überaus kritisch: Laut diesem solle die Betroffene „zwei oder drei Monatsblutungen abwarten, ob Reste der Spirale von selbst abgehen“.

Ausweitung auf Deutschland und die Schweiz
Nach ersten Musterklagen auf Produkthaftung gegen den Hersteller wurde nun der nächste Schritt gesetzt. „Der VSV dehnt seine Sammelaktion nun auf Deutschland und die Schweiz aus. Wir organisieren Sammelklagen bzw. Individualklagen (mit Rechtsschutzdeckung) gegen ,Eurogine‘. Die Teilnahme ist kosten- und risikolos. Die Frauen müssen nur außerordentliche Mitglieder des VSV werden (30 Euro pro Kalenderjahr)", erklärte Kolba via Aussendung.

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