„Europäische Allianz“

Neonazi-Gruppierung: Vier Mitglieder verurteilt

Wien
22.02.2021 16:56

Ihr Ziel laut Anklage: die Errichtung eines außerparlamentarischen Systems - mit Gewalt. Zugutegehalten wurde lediglich, dass es sich bei den nun Angeklagten nur um Mitglieder - und kein Führungspersonal - des rechtsextremen Netzwerks „Europäische Aktion“ handelte. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurden vier der Beschuldigten am Montag in Wien verurteilt - die Strafen reichten von bedingter Haft bis fünf Jahre teilbedingt. In einem Fall erging ein Freispruch.

Bei der „Europäischen Aktion“ hatte es sich um ein länderübergreifendes rechtsextremes Netzwerk gehandelt, das Ziele vertrat, „die dem Parteiprogramm der NSDAP nachempfunden wurden“, wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella eingangs des Verfahrens darlegte. Die Neonazi-Gruppierung habe „einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System“ geplant. Die Wurzeln der Vereinigung lagen ursprünglich in der Schweiz. Die Köpfe des österreichischen Ablegers sind allesamt nicht mehr am Leben.

Angeklagt waren insgesamt fünf Männer. Der Vorwurf: nationalsozialistische Wiederbetätigung und Vorbereitung zum Hochverrat. Von letztgenanntem Anklagepunkt wurden sie jedoch allesamt freigesprochen. Vier waren zur Wiederbetätigung geständig, nur einer fühlte sich zur Gänze unschuldig. So sah es auch das Gericht, daher wurde er schlussendlich auch von allen Punkten freigesprochen.

„Er war sehr nett zu mir“
Vor Gericht zeigte sich der Großteil der Angeklagten reumütig und einsichtig. „Er habe sich komplett verrannt“, erklärte etwa einer der Verteidiger über seinen Mandanten, ein anderer begründete die Mitgliedschaft unter anderem damit, dass er jung gewesen sei und in einem der führenden Köpfe der Organisation einen „Ersatz-Opa“ gesehen habe: „Er war sehr nett zu mir.“

Quelle: APA

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