Bisher 135 Anklagen

Immer mehr Gerichtsverfahren gegen Corona-Sünder

Österreich
13.02.2021 08:21

Covid-19 ist eine anzeigepflichtige Krankheit - wer die Gefahr der Verbreitung riskiert, riskiert auch ein Strafverfahren. Dazu zählt, wer beim Arzt eine Corona-Infektion verschweigt, trotz Quarantäne-Bescheids andere Personen empfängt oder in der Absonderung seine Wohnung verlässt. In normalen Jahren spielt das Delikt der „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ kaum eine Rolle, die Corona-Pandemie hat die Anzahl der Gerichtsverfahren deutlich in die Höhe schnellen lassen. Im Vorjahr gab es 100, im heurigen Jänner bereits 35 Anklagen.

2020 gab es 100 entsprechende Anklagen - viermal mehr als im Jahr davor - und 26 Verurteilungen, wie der APA vorliegende Zahlen aus dem Justizministerium zeigen. Nicht alle Verfahren betreffen Covid-19 - so fallen unter die 53 in Österreich anzeigepflichtigen Krankheiten auch Masern, Röteln oder Aids. Allerdings halten sich die Verurteilungen sonst in Grenzen: Seit 1976 weist die Statistik Austria maximal 15 rechtskräftige Verurteilungen pro Jahr aus - zusammengenommen die Delikte der vorsätzlichen sowie der fahrlässigen Gefährdung -, im Durchschnitt waren es nicht einmal sechs pro Jahr.

Erst am Donnerstag zwei Verurteilungen in Innsbruck
Im vergangenen Jahr gab es laut Justizministerium 26 Verurteilungen und drei Freisprüche, heuer waren es im Jänner bereits elf Verurteilungen und ein Freispruch. Jüngst wurden zwei Fälle in Innsbruck verhandelt: Einer der Quarantäne-Sünder hatte sich nur kurz die Füße vertreten wollen, der andere war sogar einkaufen gegangen. „Es war ein Blödsinn“, gestand Zweiterer am Donnerstag. Urteil: sechs Monate bedingte Haft und 3600 Euro Geldstrafe. Der Spaziergänger wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

Die heurigen Urteile sind zwar noch nicht alle rechtskräftig, der Anstieg gegenüber den Jahren davor ist aber deutlich. Nach derselben Zählweise gab es 2018 nämlich nur acht und 2019 elf Verurteilungen.

Verfahren gehen meistens mit Geldstrafen zu Ende
Zwar wird der bis zu dreijährige Strafrahmen nicht voll ausgeschöpft, um ein Kavaliersdelikt handelt es sich dennoch nicht, betonte man im Ministerium. Bei etwa einem Drittel der Verurteilungen wurde seit Anfang 2020 eine Freiheitsstrafe verhängt, in den übrigen eine Geldstrafe. Die höchste verhängte Freiheitsstrafe waren 15 Monate, die niedrigste drei Monate.

Heuer bereits 123 Anzeigen gegen Quarantäne-Sünder
Noch deutlicher ist der Anstieg bei den Anzeigen: Von 68 bzw. 60 in den Jahren 2018 und 2019 stiegen sie auf 790 im Vorjahr und bereits 123 im heurigen Jänner. Die allermeisten Fälle werden von den Staatsanwaltschaften aber zurückgelegt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele