Bericht zeigt Pannen

Terror: Abfuhr für türkis-grüne Verschärfungspläne

Politik
10.02.2021 19:07

Drei Monate nach dem Terroranschlag in der Wiener City ist dessen Aufarbeitung abgeschlossen - und zwar mit dem Endbericht der U-Kommission, in dem das Versagen vor dem Attentat protokolliert wird. Den türkis-grünen Verschärfungsplänen wird unterdessen eine Abfuhr erteilt: Es herrsche kein Mangel an Polizei-Befugnissen.

In der Nacht des 2. November 2020 rannte ein Islamist durch die Wiener Innenstadt und tötete mehrere Menschen - und trotz raschen Einschreitens der Polizei wurde nach dem Attentat massive Kritik an den Sicherheitsbehörden laut, weil im Vorfeld haarsträubende Ermittlungsfehler geschehen waren. Zu deren Aufarbeitung wurde eine Untersuchungs-Kommission mit der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes an der Spitze eingesetzt; jetzt ist ihr Endbericht fertig - und dieser hat es in sich.

Haarsträubende Fehler
So bestätigt dieser etwa, dass nach der Haftentlassung des nach Terror-Paragraf Verurteilten (!) die Verfassungsschützer zehn Monate mit einer Risiko-„Erstbewertung“ des späteren Attentäters gewartet hatten. „In der Zwischenzeit“ habe er „Aktionen gesetzt, die eindeutig auf seine Gefährlichkeit schließen lassen“, etwa die Teilnahme an einem Islamisten-Treffen und der Versuch, Munition zu kaufen. Das alles war bekannt - im Detail aber nur „bestimmten Mitarbeitern“, die Informationen versandeten oft. Und vor allem: „Keiner der Sachverhalte wurde an die Staatsanwaltschaft gemeldet.“

Vertrauen und Geld fehlen
Zerbes bestätigt, dass teils enormes Misstrauen zwischen Dienststellen herrscht - und Geld fehlt: So leide der Geheimdienst an Personalmangel, auch die Deradikalisierung sei unterdotiert.

Rechtslage ausreichend
Eine erstaunlich deutliche Abfuhr wird indes den kurz nach dem Anschlag verkündeten Verschärfungsplänen von Türkis-Grün erteilt: So sei etwa der geplante Tatbestand gegen „religiös motivierten“ Extremismus angesichts vorhandener rechtlicher Handhabe gegen Terroristen „überflüssig“ - und nicht zuletzt „verfassungsrechtlich bedenklich“. Gefährder lebenslang wegzusperren, wie der Kanzler das vorschlug, sei ebenfalls „verfassungsrechtlich hochproblematisch“. Ein Schlüsselsatz des 29-seitigen Berichts, der „erhebliche Mängel“ bei der Terror-Abwehr konstatiert: „Die Mängel bestehen nicht in polizeilichen oder gerichtlichen Befugnissen“, sondern etwa im „unzureichenden Informationsaustausch“. Nötig seien nun also unpopuläre Maßnahmen wie Vertrauensaufbau und der „zügige Abschluss“ der BVT-Reform.

Ein Teil davon soll, so Innenminister Karl Nehammer, noch im Frühjahr fertig sein und bald eine Personalverdoppelung sowie bessere Behörden-Vernetzung bringen. Und danach, sagt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), soll das BVT auch „keine parteipolitische Spielwiese mehr sein“.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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