Eine Österreicherin wollte sich Lemilia nennen, doch die Behörde wies den Antrag ab. Obwohl die Frau Auszüge aus dem Internet vorwies, in der dieser Name verwendet wird.
Doch auch der Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt: Lemilia darf die Frau nicht heißen.
Die Begründung für die Entscheidung: Der Name sei weder im Italienischen noch im Spanischen gebräuchlich, habe keinen Bezug zur gesellschaftlichen Entwicklung und sei einfach frei erfunden.
Kronen Zeitung
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