Ibiza-U-Ausschuss

VfGH stärkt bei allen Entscheidungen Minderheiten

Politik
21.01.2021 06:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Dem Verfassungsgerichtshof kommt im Ibiza-U-Ausschuss eine bedeutende Rolle zu. Schon mehrmals sind die heimischen Parteien in Streitfragen vor das Höchstgericht gezogen. Bislang haben die Höchstrichter immer im Sinne der Minderheit entschieden. Die Entscheide im Überblick.

  • Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist ein Minderheitenrecht. Und davon haben SPÖ und NEOS noch vor dem Start des Ibiza-U-Ausschusses Gebrauch gemacht. Die beiden Parteien haben sich an den VfGH gewandt, weil ÖVP und Grüne den Untersuchungsgegenstand, der die Ibiza- und Casinos-Affäre umfassen sollte, ordentlich zusammengestrichen hatten. Schließlich gab der VfGH den Oppositionsparteien Recht, der Regierung hat er einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der U-Ausschuss durfte in vollem Umfang eingesetzt werden.
  • Das Ibiza-Video: SPÖ und NEOS sind - mit Unterstützung von Grünen und FPÖ - auch vor den VfGH gezogen, um die Übermittlung des ungeschwärzten Ibiza-Videos an den U-Ausschuss zu erwirken. Dass dieser nur eine unvollständige Version des Films erhalten hatte, hat der VfGH nicht akzeptiert. Schließlich haben die Höchstrichter entschieden, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dem U-Ausschuss das ungeschwärzte Video vorlegen muss.
  • Die Ladungen: Seinen aktuellsten Entscheid hat der VfGH diese Woche bekannt gegeben. Und zwar, dass Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig (Bild oben), die nach ihrer Zeit als Politikerin beim Glücksspielkonzern Novomatic anheuerte, als Zeugin in den U-Ausschuss geladen werden muss. Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen auf Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist rechtswidrig.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

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